H henning181 9 Januar 2023 Teilen #7 Hallo, Du erhälst einmal im Quartal oder Halbjahr einen Bogen zur Stundenerfassung von der BG. Es ist also egal wann du ihn einsetzt solange du die Stunden später angibst.
Hallo, Du erhälst einmal im Quartal oder Halbjahr einen Bogen zur Stundenerfassung von der BG. Es ist also egal wann du ihn einsetzt solange du die Stunden später angibst.
M maulwurf79 9 Januar 2023 Teilen #9 Und warum sollte man das im nachhinein machen wenn kein Unfall passiert ist? Da wäre man ja schön doof.
Und warum sollte man das im nachhinein machen wenn kein Unfall passiert ist? Da wäre man ja schön doof.
Tolentino 9 Januar 2023 Teilen #10 Weil man es muss. Ist vorgeschrieben und gibt richtig Ärger, wenn es rauskommt.
M maulwurf79 9 Januar 2023 Teilen #11 Was soll rauskommen ? Das mein "Bauhelfer" (Schwarzarbeiter) KEINEN Unfall hatte???
Tolentino 9 Januar 2023 Teilen #12 Nö, dass du Schwarzarbeiter beschäftigt hast. Lies dir mal die Strafen dafür durch... Wenn kein Schwarzarbeiter, weil Sozialversicherung angemeldet. Dann trotzdem Bußgeld bis zu 2500 EUR pro Fall.
Nö, dass du Schwarzarbeiter beschäftigt hast. Lies dir mal die Strafen dafür durch... Wenn kein Schwarzarbeiter, weil Sozialversicherung angemeldet. Dann trotzdem Bußgeld bis zu 2500 EUR pro Fall.