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cp03525
Ich bin Eigentümer eines kleinen Hauses mit 80 m² Wohnfläche, dieses Haus soll wegen schlechter Bausubstanz abgerissen und im gleichen Umfang an gleicher Stelle Neugebaut werden. Auf dem knapp 500m² Grundstück befinden sich nur das Haus, eine Garage, eine Doppelgarage und die gepflasterte Zufahrt / Wendeplatz vor den Garagen, damit sind ca. 80% der Fläche versiegelt. Nach telefonischer Auskunft vom Bauamt würde entweder 40% oder 60% Versiegelung genehmigt. Besitzstandswahrung gäbe es nicht. Das würde bedeuten, dass ich entweder die Garagen abreißen muss, die sehr solide gebaut sind und die ich nicht abreißen wollte, oder die gepflasterte Zufahrt so dass ich über nackte Erde zu den Garagen fahre. Da ich ohnehin eine 40m lange Einfahrt habe und in der Straße in der die Einfahrt mündet, nur selten freie Parkplätze sind, kann ich auf die Garage nicht verzichten.
Weis jemand ob es hier weitere Ausnahmen geben kann oder muss ich wirklich einplanen durch den Matsch zu meiner Garage zu fahren?
Weis jemand ob es hier weitere Ausnahmen geben kann oder muss ich wirklich einplanen durch den Matsch zu meiner Garage zu fahren?