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MissMojo
Hallo in die Runde,
wir haben vor dieses Jahr zu bauen. Ein Grundstück ist reserviert, den Grundstückskaufvertrag haben wir bereits erhalten.Hier frage ich mich aber zum Einen, ob die Gemeinde irgendwelche Arbeiten bezüglich der Erschließung außen vor lässt, oder alle nötigen Leistungen enthalten sind und zum anderen was genau ich mir unter dem Baukostenzuschuss vorstellen muss. Hier mal der Auszug aus dem Vertrag:
Nachfolgende Leistungen sind im Kaufpreis enthalten:
1. Erwerb der öffentlichen und der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
2. Freilegung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen
3. Herstellung der Straßen- und Gehbahnflächen
4. Herstellung einer Grundstückszufahrt
5. Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung
6. Herrichtung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
7. Ingenieur-Honorar für Planung und Bauleitplanung Bebauungsplan und F-Plan
8. Vermessungskosten aller nötigen Vermessungen inklusive Vermessung der Baugrundstücke
9. Notariats- und Gerichtskosten für öfentliche Flächen
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit dem Kaufpreis die anteiligen Kosten der Ersterschließung des Baugebiets abgegolten sind.
Es wird weiter klargestellt, dass der Baukostenzuschuss für Wasser, Abwasser etc vom Käufer zu tragen sind.
Was heißt denn Ersterschließung? Ist da schon alles mit drin, nur halt nicht zum Beispiel die Straßensanierung in X Jahren?
Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
MissMojo
wir haben vor dieses Jahr zu bauen. Ein Grundstück ist reserviert, den Grundstückskaufvertrag haben wir bereits erhalten.Hier frage ich mich aber zum Einen, ob die Gemeinde irgendwelche Arbeiten bezüglich der Erschließung außen vor lässt, oder alle nötigen Leistungen enthalten sind und zum anderen was genau ich mir unter dem Baukostenzuschuss vorstellen muss. Hier mal der Auszug aus dem Vertrag:
Nachfolgende Leistungen sind im Kaufpreis enthalten:
1. Erwerb der öffentlichen und der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
2. Freilegung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen
3. Herstellung der Straßen- und Gehbahnflächen
4. Herstellung einer Grundstückszufahrt
5. Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung
6. Herrichtung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
7. Ingenieur-Honorar für Planung und Bauleitplanung Bebauungsplan und F-Plan
8. Vermessungskosten aller nötigen Vermessungen inklusive Vermessung der Baugrundstücke
9. Notariats- und Gerichtskosten für öfentliche Flächen
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit dem Kaufpreis die anteiligen Kosten der Ersterschließung des Baugebiets abgegolten sind.
Es wird weiter klargestellt, dass der Baukostenzuschuss für Wasser, Abwasser etc vom Käufer zu tragen sind.
Was heißt denn Ersterschließung? Ist da schon alles mit drin, nur halt nicht zum Beispiel die Straßensanierung in X Jahren?
Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
MissMojo