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MontyPython
Wertes Forum,
als stiller und begeisterter Mitleser kommen wir nun selber in die Situation, aus Mangel an Alternativen, einen Neubau in Angriff zu nehmen.
Das Grundstück in einem geplanten Neubaugebiet in Niedersachsen, Harznähe, ist bereits reserviert und die Kaufabsicht mitgeteilt. Wir erhielten nun den Entwurf des Kaufvertrages von einem Notar und hadern mit einigen Paragraphen und deren Formulierungen.
Unter anderem heißt in dem Vertragsentwurf, dass der Käufer sich gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Jahren und sechs Monaten nach der Besitzübergabe (...) ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten.
Weiter heißt es, sollte der Käufer der Bauverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, der Verkäufer berechtigt ist, die Rückübertragung des Kaufgegenstandes Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen. Ist mit dem Bau begonnen worden, ist ein weiterer Betrag zu zahlen, der 50 % des Wertes der aufstehenden Gebäude entspricht.
Nun meine Fragen: Den Hintergrund für eine Baufrist verstehe ich. Aber ist ein solch (subjektiv) kurzer Zeitraum, gerade mit Hinblick auf die aktuelle Pandemie-Situation, üblich? Wo liegen solche Baufristen in der Regel?
Mit Blick auf die kurze Baufrist, kommt mir 50 %-ige Entschädigung auch sehr heikel vor. Wie seht Ihr das?
P. S.: Die Erschließung soll in ca. 3 Wochen beginnen. Nach Rückfrage beim Notar sind diese Baufristen nicht unüblich, aber ich sollte doch direkt mit dem Erschließungsträger verhandeln. Weitere Interessenten sind mit diesem "Knebelvertrag" ebenso wenig einverstanden und haben teilweise aber auch schon Alternativformulierungen mit einer 3-Jährigen Baufrist bis Rohbauerstellung aushandeln können. Mir scheint es, als würden sogar die Verträge individuell gemacht. Auch hier meine Frage: Bekommt in einem Neubaugebiet jeder (der ersten Reservierer) einen individuellen Vertrag? Kann ich mir kaum vorstellen...
als stiller und begeisterter Mitleser kommen wir nun selber in die Situation, aus Mangel an Alternativen, einen Neubau in Angriff zu nehmen.
Das Grundstück in einem geplanten Neubaugebiet in Niedersachsen, Harznähe, ist bereits reserviert und die Kaufabsicht mitgeteilt. Wir erhielten nun den Entwurf des Kaufvertrages von einem Notar und hadern mit einigen Paragraphen und deren Formulierungen.
Unter anderem heißt in dem Vertragsentwurf, dass der Käufer sich gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Jahren und sechs Monaten nach der Besitzübergabe (...) ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten.
Weiter heißt es, sollte der Käufer der Bauverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, der Verkäufer berechtigt ist, die Rückübertragung des Kaufgegenstandes Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen. Ist mit dem Bau begonnen worden, ist ein weiterer Betrag zu zahlen, der 50 % des Wertes der aufstehenden Gebäude entspricht.
Nun meine Fragen: Den Hintergrund für eine Baufrist verstehe ich. Aber ist ein solch (subjektiv) kurzer Zeitraum, gerade mit Hinblick auf die aktuelle Pandemie-Situation, üblich? Wo liegen solche Baufristen in der Regel?
Mit Blick auf die kurze Baufrist, kommt mir 50 %-ige Entschädigung auch sehr heikel vor. Wie seht Ihr das?
P. S.: Die Erschließung soll in ca. 3 Wochen beginnen. Nach Rückfrage beim Notar sind diese Baufristen nicht unüblich, aber ich sollte doch direkt mit dem Erschließungsträger verhandeln. Weitere Interessenten sind mit diesem "Knebelvertrag" ebenso wenig einverstanden und haben teilweise aber auch schon Alternativformulierungen mit einer 3-Jährigen Baufrist bis Rohbauerstellung aushandeln können. Mir scheint es, als würden sogar die Verträge individuell gemacht. Auch hier meine Frage: Bekommt in einem Neubaugebiet jeder (der ersten Reservierer) einen individuellen Vertrag? Kann ich mir kaum vorstellen...