S
Schnubbihh
Hallo liebe Community,
ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem GU zum Werkvertrag und habe dabei eine mündliche Zusage bekommen, dass eine Vertragsstrafe bei Verzug in den Werkvertrag mit aufgenommen werden kann. Nun frage ich mich natürlich, wie man das am besten formulieren könnte. Ich weiß natürlich, dass ich dafür jetzt einen Fachanwalt fragen könnte/müsste. Mich würde aber interessieren, ob Ihr zu dem Thema Erfahrungen habt und/oder ggf. selbst eine Klausel im Vertrag habt, die Ihr hier mal teilen könntet?
Mir schwebt momentan folgendes vor:
Der Einzugstermin für das fertiggestellte Haus ist der 01.12.2024.
Für den Fall, dass der Einzugstermin nicht eingehalten wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe 500€ pro angefangener Kalenderwoche fällig, jedoch insgesamt nicht mehr als 5 % des vereinbarten Werklohns. Die Vertragsstrafe ist unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers und kann bis zur Übernahme des Hauses geltend gemacht werden und ist mit der Schlusszahlung fällig und zahlbar.
ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem GU zum Werkvertrag und habe dabei eine mündliche Zusage bekommen, dass eine Vertragsstrafe bei Verzug in den Werkvertrag mit aufgenommen werden kann. Nun frage ich mich natürlich, wie man das am besten formulieren könnte. Ich weiß natürlich, dass ich dafür jetzt einen Fachanwalt fragen könnte/müsste. Mich würde aber interessieren, ob Ihr zu dem Thema Erfahrungen habt und/oder ggf. selbst eine Klausel im Vertrag habt, die Ihr hier mal teilen könntet?
Mir schwebt momentan folgendes vor:
Der Einzugstermin für das fertiggestellte Haus ist der 01.12.2024.
Für den Fall, dass der Einzugstermin nicht eingehalten wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe 500€ pro angefangener Kalenderwoche fällig, jedoch insgesamt nicht mehr als 5 % des vereinbarten Werklohns. Die Vertragsstrafe ist unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers und kann bis zur Übernahme des Hauses geltend gemacht werden und ist mit der Schlusszahlung fällig und zahlbar.