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Neubau2022
Dürfte es nicht bei den Videoklingel sowas wie bei Videokonferenzen geben?? Hießt, dass man die Person davor sieht, der Hintergrund unkenntlich gemacht wird.Der Kläger bist am Ende du, denn die Videoaufnahmen wirst du als Eigentümer ja als Beweis (für Einbruch oder was auch immer) ja verwenden wollen, ansonsten bräuchte ich keine Aufzeichnung etc. Wenn die Aufnahme jetzt mehr zeigt als sie darf, kann der Beweis als unzulässig verworfen werden und die Kamera/Aufzeichnung hat dir gar nichts gebracht.