Voraussetzung für Zulässigkeit der Klärgrube

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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Goldelse

Goldelse

Wir werden so eine 3 Kammerkleinkläranlage, ich glaub das war der Fachbegriff, bauen (müssen).
Ich weiß nicht, ob die alten Gruben nicht mehr verkehrsfähig sind (denke mal nicht, wenn sie dicht sind), aber wenn man neu baut braucht man diese 3 Kammer-Luxusvariante.
Dafür soll das Ding dann auch nur 1x im Jahr geleert werden müssen, statt alle paar Wochen, wie ich es von früher kenne.

Bauort ist übrigens Brandenburg, wenige Kilometer vor der Berliner-Grenze.
 
Tolentino

Tolentino

Ja ein Kumpel hat das auch. Wohnt hinter jedem Hügel und Bahnschienen. Da sind es tatsächlich inzwischen mehr als ein paar Häuser. Alle mit Sammelgrube.
Brandenburg, kurz vor Berlin (KW)
 
J

JoachimG.

Gibt es bei uns hier in Franken auch noch sehr oft. Früher hatten die alle Sammelgruben, später 3 Kammergruben.

Heute haben die alle auf vollbiologische Kleinkläranlagen umgestellt, entweder neu gebaut oder die 3 Kammergruben um den biologischen Reinigungspart nachgerüstet. Nach der Reinigung wird das Abwasser dann entweder dem Oberflächenwasserkanal (falls vorhanden) zugeführt oder ganz oft auch auf dem Grundstück versickert (großflächig um durch die Mikrobiologie in der Erde eine zusätzliche Reinigung zu erreichen). In den Fällen wo es dem Oberflächenwasserkanal zugeführt wird, wurden hier am Rande der Ortschaften auf dem Karst oft noch Sickerbecken gebaut wo das Wasser dann langsam durch die Erde sickert und weiter gereinigt wird, bis es irgendwann im Berg verschwindet.
 
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