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Hallo Jens,
auf Grund der geringen Zeitersparnis bzw. eines relativ geringen Streitwerts von ~1800€ minus X (auf Null wirst Du die Vorfälligkeitsentschädigung wohl nicht bringen) hat es wahrscheinlich wenig Sinn, die Forderung der Bank anzugehen, zumal Du nicht gezwungen bist, darauf einzugehen (das ist bei Notverkäufen anders). Ich würde bei der Summe schlicht mit der Bank handeln und schauen, auf was die sich einlassen. Bei größeren Summen für die VFE (ab 5T€ aufwärts) würde ich einen Fachanwalt für Bankrecht einschalten, die holen da oft mit vertretbarem Aufwand einige T€ raus.
Bei Dir ... wenn man 50% resp. 900€ als Einsparungsziel definiert, weiß man nicht, ob es klappt und zweitens fallen die Anwaltskosten ja auch im Erfolgsfall an. (Zu erwartender) Ärger und Zeitaufwand stehen da mMn nicht in vertretbarem Verhältnis.
Wenn es Dich trotzdem interessiert, schick' mir 'ne PN.
MfG
Dirk Grafe
auf Grund der geringen Zeitersparnis bzw. eines relativ geringen Streitwerts von ~1800€ minus X (auf Null wirst Du die Vorfälligkeitsentschädigung wohl nicht bringen) hat es wahrscheinlich wenig Sinn, die Forderung der Bank anzugehen, zumal Du nicht gezwungen bist, darauf einzugehen (das ist bei Notverkäufen anders). Ich würde bei der Summe schlicht mit der Bank handeln und schauen, auf was die sich einlassen. Bei größeren Summen für die VFE (ab 5T€ aufwärts) würde ich einen Fachanwalt für Bankrecht einschalten, die holen da oft mit vertretbarem Aufwand einige T€ raus.
Bei Dir ... wenn man 50% resp. 900€ als Einsparungsziel definiert, weiß man nicht, ob es klappt und zweitens fallen die Anwaltskosten ja auch im Erfolgsfall an. (Zu erwartender) Ärger und Zeitaufwand stehen da mMn nicht in vertretbarem Verhältnis.
Wenn es Dich trotzdem interessiert, schick' mir 'ne PN.
MfG
Dirk Grafe