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Hausbau61
Hallo,
ich habe Interesse an einem Grundstück, auf dem ich gerne mit einem Bekannten ein Doppelhaus bauen möchte. Allerdings sind einige Vorschriften im Bebauungsplan, die mich etwas stutzig machen. Was für ein Hausstil könnte man denn hier bauen?
Die Vorschriften lauten:
- Maximal zulässige I-Geschossigkeit,
- Grundflächenzahl 0,4 beiDoppelhäusern,
- Sockelhöhe maximal 0,3 m und Traufhöhe maximal 4,0 m, gemessen ab OK Fahrbahn,
- Sattel- und Pultdächer mit gleicher Neigung beider Hauptdachflächen
- Dachneigung der Satteldächer 28° bis 48° sowie der Pultdächer 15° bis 48°,
- Rote Dacheindeckung gemäß RAL-Farbangaben,
- Außenwände mindestens 50% in rotem Sichtmauerwerk gemäß RAL-Farbangaben
ich habe Interesse an einem Grundstück, auf dem ich gerne mit einem Bekannten ein Doppelhaus bauen möchte. Allerdings sind einige Vorschriften im Bebauungsplan, die mich etwas stutzig machen. Was für ein Hausstil könnte man denn hier bauen?
Die Vorschriften lauten:
- Maximal zulässige I-Geschossigkeit,
- Grundflächenzahl 0,4 beiDoppelhäusern,
- Sockelhöhe maximal 0,3 m und Traufhöhe maximal 4,0 m, gemessen ab OK Fahrbahn,
- Sattel- und Pultdächer mit gleicher Neigung beider Hauptdachflächen
- Dachneigung der Satteldächer 28° bis 48° sowie der Pultdächer 15° bis 48°,
- Rote Dacheindeckung gemäß RAL-Farbangaben,
- Außenwände mindestens 50% in rotem Sichtmauerwerk gemäß RAL-Farbangaben