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MayrCh
Mit §4 (2) + (3) und §6 ist alles gesagt.Ich hänge mal die Satzung an!
Ja, im Ort, aber eben nicht in mittelbarer Nähe zu deinem Grundstück.Aber eine Versorgungsleitung im Ort existiert ja.
Nein. Du benötigst 40 m Versorgungsleitung (über öffentlichen Grund) und 50 m Hausanschlussleitung. Ohne Versorgungsleitung kein Hausanschluss.Wir benötigen nur einen überdurchschnittlich langen Hausanschluss.
Ohne die konkreten Gegebenheiten vor Ort zu kennen: Weil diese durch eine Versorgungsleitung in unmittelbarer Nähe erschließbar waren/sind? Außerdem: §8.Warum müssen wir aber auch die Kosten tragen, die sonst bei jedem anderen Anschluss vom Versorger übernommen werden?