B
baschdieh
Hallo liebes Forum,
wir haben vor kurzem ein Grundstück gekauft, dass vom Verkäufer geteilt und dann veräussert wurde. Laut Notarvertrag und mündlichen Absprachen handelt es sich hierbei um ein "nicht erschlossenes Grundstück". Bei unserer Bauvorbereitung ist nun aufgefallen, dass die Wasserzuleitung vom Haus des Verkäufers über unser Grundstück versorgt wird.
Der Verkäufer möchte nun nachträglich ein Leitungsrecht bei uns im Grundbuch eintragen lassen. Wir wollen das natürlich nicht, da es für uns eine Wertminderung des Grundstücks darstellt.
Ich sehe es so, dass er _vor_ dem Verkauf diese Sachen hätte prüfen müssen und nicht im Nachhinein. Somit ist es doch im Grunde sein Problem - oder?
Vielen Dank!
wir haben vor kurzem ein Grundstück gekauft, dass vom Verkäufer geteilt und dann veräussert wurde. Laut Notarvertrag und mündlichen Absprachen handelt es sich hierbei um ein "nicht erschlossenes Grundstück". Bei unserer Bauvorbereitung ist nun aufgefallen, dass die Wasserzuleitung vom Haus des Verkäufers über unser Grundstück versorgt wird.
Der Verkäufer möchte nun nachträglich ein Leitungsrecht bei uns im Grundbuch eintragen lassen. Wir wollen das natürlich nicht, da es für uns eine Wertminderung des Grundstücks darstellt.
Ich sehe es so, dass er _vor_ dem Verkauf diese Sachen hätte prüfen müssen und nicht im Nachhinein. Somit ist es doch im Grunde sein Problem - oder?
Vielen Dank!