Wegen Bauabnahme: entspricht das der DIN-Norm für Elektro

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E

Elwood62

Servus in die Runde,
im April steht die Abnahme meiner Doppelhaushälfte an, die ich vom Bauträger erworben habe.
In der Baubeschreibung steht folgendes:

Installationsausführung nach DIN 18015-1+2 (Elektroanlage) + Standarderhöhende
Grundinstallationen („Standardausstattung“ wie beschrieben in DIN 18015 Teil 2)

Vielleicht weiß jemand, ob diese doch recht laienhafte Montage für LAN und SAT der DIN-Norm entspricht (siehe Anlage).
Oder müsste das in den Kasten?

Bin für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
 

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H

hanse987

Ist das Patchpanel geerdet? Ich seh da nix?

Ansonsten ist dies die 0815 Ausführung wie in tausenden von Häusern. Was mir sogar gefällt ist das nach unten schauende Patchpanel, denn dann fällt kein Dreck in die Ports. Für Gerätschaften ist auch noch Platz zur Montage.

Was ich nicht sehe, ist ein Glasfaser Anschluss oder TAE Dose? Wo ist dies versteckt?
 
N

nordanney

Normkonform wäre ein Potentialausgleich. Dafür gibt es extra - aber nur optional - von Telegärtner ein "Set". Sollte man machen (wenn man alles korrekt macht), wird aber bei diesen DIY-Geräten außerhalb eines Racks tatsächlich nur selten gemacht.
 
E

Elwood62

Danke für die schnellen und kompetenten Antworten!
Glasfasermodem von der Telekom kommt noch (sehr aufmerksam beobachtet ).
An den Potentialausgleich habe ich jetzt gar nicht gedacht. Den reklamiere ich noch beim Elektriker.
Und wenn ich es recht verstanden habe, dann ist die Platzierung außerhalb des Elektroschrankes üblich, das hätte ich nämlich nicht gedacht.
Alles klar, dann ist alles beantwortet. Vielen Dank!
 
H

hanse987

Und wenn ich es recht verstanden habe, dann ist die Platzierung außerhalb des Elektroschrankes üblich, das hätte ich nämlich nicht gedacht.
Aus meiner Sicht sei froh, denn oft werden die Multimedia Verteiler mit einer nicht gerade üppigen Größe verbaut. Wenn man einen richtigen Netzwerkschrank möchte, dann plant man diese frühzeitig und klärt die Schnittstelle mit dem Elektriker. Dies ist halt bei Bauträgern meist nicht möglich.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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