M
Mar1985
Hallo,
wir haben die Situation, dass unser Nachbar als Gegenleistung für eine Baulast gerne ein Wegerecht hätte, um über unser Grundstück auf sein Grundstück zu gelangen. Er selber hat bereits eine Zufahrt. Diese führt jedoch talseitig zu seinem Haus. Von uns aus gesehen würde von oben zu seinem Haus gelangen.
1. Zur Zeit gibt es keinen Weg der zu unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze führt. Bedeutet ein Wegerecht, dass er veranlassen kann, dass ein Weg auf meinem Grundstück angelegt wird?!
2. Falls Punkt 1 zutrifft, gilt dies auch unabhängig vom Aufwand und Nachteilen für uns? Wir haben eine starke Hanglage. Aus diesem Grund müsste definitiv viel Erde bewegt werden. Das führt auch dazu dass dann evtl. Abstandsflächen zum anderen Nachbarn eingehalten werden müssen. Dadurch würden wir Grundstücksfläche faktisch verlieren etc..
3. Ist es überhaupt realistisch, dass eine Weg genehmigt wird, wenn dieser durch ein Landschaftsschutzgebiet führt? Der Weg wäre schätzungsweise 150-200m lang. Unser Grundstück grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet. Der Nachbar wohnt im LSG. Zudem hat er ja bereits eine Zufahrt.
Es wäre toll wenn Ihr uns bei unserem Problem helfen könntet!
LG
Natalie
wir haben die Situation, dass unser Nachbar als Gegenleistung für eine Baulast gerne ein Wegerecht hätte, um über unser Grundstück auf sein Grundstück zu gelangen. Er selber hat bereits eine Zufahrt. Diese führt jedoch talseitig zu seinem Haus. Von uns aus gesehen würde von oben zu seinem Haus gelangen.
1. Zur Zeit gibt es keinen Weg der zu unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze führt. Bedeutet ein Wegerecht, dass er veranlassen kann, dass ein Weg auf meinem Grundstück angelegt wird?!
2. Falls Punkt 1 zutrifft, gilt dies auch unabhängig vom Aufwand und Nachteilen für uns? Wir haben eine starke Hanglage. Aus diesem Grund müsste definitiv viel Erde bewegt werden. Das führt auch dazu dass dann evtl. Abstandsflächen zum anderen Nachbarn eingehalten werden müssen. Dadurch würden wir Grundstücksfläche faktisch verlieren etc..
3. Ist es überhaupt realistisch, dass eine Weg genehmigt wird, wenn dieser durch ein Landschaftsschutzgebiet führt? Der Weg wäre schätzungsweise 150-200m lang. Unser Grundstück grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet. Der Nachbar wohnt im LSG. Zudem hat er ja bereits eine Zufahrt.
Es wäre toll wenn Ihr uns bei unserem Problem helfen könntet!
LG
Natalie