B
blumeendler
Hallo,
wir haben demnächst vor auf unserem Grundstück ("erworben" durch Schenkungsvertrag von Eltern) ein neues Einfamilienhaus zu bauen. Um vorab zu klären, was wir machen dürfen und was nicht, war ich beim zuständigen Bauamt informieren. Und da kam dann die böse Überraschung.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hammergrundstück und ist nur über den Weg am Nachbargrundstück vorbei zu erreichen. Nun erzählte mir das Bauamt, dass der Weg wohl nicht zu meinem Grundstück gehört (nicht im Grundbuch/ Flurkarte eingetragen) und ich keine Baugenehmigung erhalten werde, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Des weiteren wurde mir gesagt, dass dazu eine Baulastenerklärung abgegeben werden muss und dazu der Nachbar zustimmen muss. Da ich den Nachbar schon etwas kenne, habe ich jetzt so meine Bedenken, ob er ohne weiteres zustimmen wird oder ordentlich Geld dafür bekommen will oder ob er überhaupt zustimmt.
Man muss dazu sagen, dass das Grundstück den Eltern seit ca.25 Jahren gehörte, dort ein Haus bisher immer darauf gestanden hat und auch in der 25jährigen Zeit 2 weiteren Baugenehmigungen für eine Garage und ein Heizungskeller (unterhalb der Terrasse) vom Bauamt erteilt wurden. Warum hat das Bauamt damals die Baugenehmigung erteilt obwohl damals die Situation die gleiche war.
Ich bin nun etwas verzweifelt und würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
Vielen Dank
blumeendler
wir haben demnächst vor auf unserem Grundstück ("erworben" durch Schenkungsvertrag von Eltern) ein neues Einfamilienhaus zu bauen. Um vorab zu klären, was wir machen dürfen und was nicht, war ich beim zuständigen Bauamt informieren. Und da kam dann die böse Überraschung.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hammergrundstück und ist nur über den Weg am Nachbargrundstück vorbei zu erreichen. Nun erzählte mir das Bauamt, dass der Weg wohl nicht zu meinem Grundstück gehört (nicht im Grundbuch/ Flurkarte eingetragen) und ich keine Baugenehmigung erhalten werde, solange das Grundstück nicht erschlossen ist. Des weiteren wurde mir gesagt, dass dazu eine Baulastenerklärung abgegeben werden muss und dazu der Nachbar zustimmen muss. Da ich den Nachbar schon etwas kenne, habe ich jetzt so meine Bedenken, ob er ohne weiteres zustimmen wird oder ordentlich Geld dafür bekommen will oder ob er überhaupt zustimmt.
Man muss dazu sagen, dass das Grundstück den Eltern seit ca.25 Jahren gehörte, dort ein Haus bisher immer darauf gestanden hat und auch in der 25jährigen Zeit 2 weiteren Baugenehmigungen für eine Garage und ein Heizungskeller (unterhalb der Terrasse) vom Bauamt erteilt wurden. Warum hat das Bauamt damals die Baugenehmigung erteilt obwohl damals die Situation die gleiche war.
Ich bin nun etwas verzweifelt und würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
Vielen Dank
blumeendler