Wegerecht

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I

insgruene

Guest
Hallo, ich bins nochmal :-)

Das Grundstück das ich gerne kaufen möchte ist durch ein Wegerecht mit der Straße verbunden.

Heute habe ich erfahren dass es hier massive Streitigkeiten gab, das Wegerecht aber jetzt eingetragen wurde. Für mich hört sich das nach einem Erbschaftsstreit an.

Nehmen wir mal den worst case an und der Nachbar will die Leute ärgern, die da bauen und später wohnen werden.

Was könnte ich tun wenn dieser Weg zugestellt wird? Beim Zuparken könnte ich zwar abschleppen lassen, müsste das aber erstmal selber zahlen weil das ja ein Privatgrundstück ist, oder?

Vielen Dank
insgruene
 
P

perlenmann

Hallo,

ich vermute du meinst, du kannst dein Grundstück nur über Nachbargrundstück erreichen? Andersrum, ich habe eine Garage auf meinem Grundstück, wenn jetzt der böse Nachbar auf der Straße vor der Garage steht, kommt es aufs selbe raus. Abschleppen mußt immer du die kosten tragen, kannst Du dann zurück verlangen.
 
I

insgruene

Guest
Ja, da hast du recht. Und ich bin da nicht der einzige der neu baut und dieses Wegerecht nutzen muss, insofern ist dann das geteilte Leid mit dem bösen Nachbarn geteiltes Leid :-)
 
A

ankemonika

hallo, ich habe das gleiche Thema. Unklarheiten mit dem Wegerecht.
Der Verkäufer sagt mir, alles ist geregelt,... aber er will ja auch verkaufen :-)
Der Nachbar sagt, wenn ich auf mein Grundstück will, soll ich ihm dafür einen anderen Teil meines Grundstückes Überlassen, und er hätte das Recht das zu verlangen, oder er würde meine Zufahrt einfach einzäunen und ich könnte auf mein Grundstück ja fliegen...
Hast du schon mehr grundsätzliche infos über Wegerecht rausgekriegt ?
 
M

MisterL

Hi,
das ist noch so einfach wie sich das euer Nachbar vorstellt, einfach einzäunen und die Sache ist erledigt geht leider nicht so einfach oder Gott sei Dank.
1. Schaut am besten immer ins Grundbuch Abt. 2 dort steht drin, ob es ein Wegerecht gibt oder nicht
2. Es kann auch sein dass nichts drinsteht, dann greift immer noch das Baugesetzbuch, es gibt nämlich das sog. Notwegerecht, sprich es muss sichergestellt sein, dass jeder Person zu seinem Grundstück kommt. Naja aber das ist wieder zu theoretisch.

Empfehlung:
Kläre es mit dem Verkäufer ab und lass dir eine Kopie der Urkunde fürs Wegerecht geben, dann bist auf der sicheren Seite. Mit Grundstückstreifen abtreten würde ich erst gar nicht anfangen.

Mfg
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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