Weiterbau trotz Baustopp

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H

Hilaria

danke für die Antworten.
Schadenersatzansprüche gegen die Stadt, hat unser Anwalt bereits in den Raum geworfen (ohne Summe).

Zeitung, naja, unser Käseblatt ...

Alle Beteiligten sind frustriert, da hier Tatsachen geschaffen werden, die dann wohl so bestehen bleiben.
Unfassbar auch, dass uns die Bauherren ins Gesicht lachen und sagen "eure Blödsinn deutschen Gesetzte interessieren uns nicht" ... und anscheinend auch noch Recht bekommen, was wir für den eigentlichen Skandal. halten.
(wir sind nicht ausländerfeindlich!, hier geht es um die Sache)
 
D

DG

Wir sprechen hier nicht von ein paar geringfügigen Abweichungen, es werden sämtliche Vorgaben massiv überschritten, ob Haushöhe um mehr als 4 Meter, Baufeld in alle Richtungen, Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl incl. 50 % Ausnahmeregelung, Geschossanzahl + unerlaubter Dachausbau, Wohneinheitenanzahl, Abstandsflächen usw. [...]
DEshalb meine FRage: ist es rechtens, dass dieser Baustopp einfach ignoriert wird und das Haus bezugsfertig fertiggestellt wird? Mittlerweile gehen wir davon aus, dass es bezogen wird, ohne das ein genehmigungsfähiger Plan vorliegt.
Wenn davon nur die Hälfte stimmt, dann lasst Euren Anwalt (Fachanwalt für Baurecht!?) doch mal arbeiten!

Man kann das Objekt ganz schnell totrechnen: die aktuell geplante Grundfläche ist bekannt, Mietspiegel ebenso, Nettorendite dürfte bei Max. 4% liegen. Den Wert verdoppelt man und stellt das als jährliche Zahlung in den Raum, damit das BV so bezogen/betrieben werden kann, wie es jetzt ausgeführt wird. Zusätzlich lasst Ihr Euch eine ordentliche Einmalzahlung zusichern - was nichts anderes heißt, als dass der Investor baut, die Arbeit mit den Mietern hat und Ihr als Nachbarn jährlich die komplette Rendite plus Zulage abzieht.

Den kriegt ihr auch nur beim Geld, mit Vernunft wird da wenig zu erreichen sein.

Andererseits hat er seinen Bau schon so weit vorangetrieben, dass er fast nicht mehr zurück kann. Das kann man eiskalt ausnutzen, da hätte ich auch keine Skrupel.

MfG
Dirk Grafe
 
H

Hilaria

Hallo Herr Grafe, offiziell befinden wir uns in einem Neubaugebiet für Einfamilienhaus / DH , welche Max. eine Einliegerwohnung haben dürfen.
Das ganze wird von einer Familie (Privatpersonen) betrieben, die klar zu verstehen gibt, dass sie Teile der geschaffenen Wohneinheiten vermieten wird.
Mit welchem Anrecht könnten wir o.g. Rechnung eröffnen?
 
H

Hilaria

Ach ja ... schriftlich haben die Bauherren allerdings bekommen - und wir die Info durch Einsicht des Anwalts - das der Bau, städterechtlich so nicht vertretbar ist.
 
D

DG

Das sollte Dir/Euch eigentlich Euer Anwalt erklären. Wenn das BV 4m zu hoch ist und Baulasten auf Euren Grundstücken benötigt, dann kann man für die Baulasteintragung verlangen, was man will. Ich würde meinen Preis eben so hoch ansetzen, dass dem Investor der Spaß an seinem Projekt vergeht - spätestens dann kommt man ins Gespräch.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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