Hallo,
Das sind dann ganz andere - und auch eher seltene - Voraussetzungen. Bei Dir liegt der Vorabzug Lageplan incl. aller erforderlichen Angaben bereits vor (seitens des Erschließungsträgers in Auftrag gegeben und erstellt durch einen Vermesser).
Das Dein Architekt dann den geplanten Hauskörper in den Vorabzug Lageplan einzeichnen "darf", ist mir klar, wobei selbst dies nicht selten auf Murren vom zuständigen Bauamt trifft.
In allen anderen Fällen ist ein Vermesser zwingende Voraussetzung; auch in NRW. Btw. wirst Du noch einen Vermesser für die abschließende Einmessung (wenn Dein Haus fertig ist) benötigen.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Hallo Bauexperte,
wann ein Lageplan amtlich vorgelegt werden und zwingend von einem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur angefertigt sein muss, ist in den entsprechenden Bauprüfverordnungen der Länder geregelt.
In NRW ist das BauPrüfVO §3, Absatz (3):
(3) Der Lageplan (Absatz 1) und die Berechnungen nach Absatz 2 müssen von einem Katasteramt angefertigt oder von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan), wenn
1. es sich bei den Grenzen des Baugrundstücks nicht um festgestellte Grenzen im Sinne von § 19 Abs. 1 VermKatG handelt,
2. die Grenzen des Baugrundstücks und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Grundstücken so vermessen sind, dass für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können, oder
3. auf dem Baugrundstück oder von angrenzenden Grundstücken her Grenzüberbauungen vorliegen,
4. eine Baulast im Sinne von § 18 auf dem Baugrundstück oder auf den angrenzenden Grundstücken ruht.
In allen anderen Fällen kann und darf der Lageplan zum Bauantrag von Architekten oder anderen Entwurfsverfassern vorgelegt werden, auch wenn das Bauamt murrt.
Teilweise fordern die Bauämter auch amtliche Lagepläne, obwohl diese gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, das kommt aber idR nur dann vor, wenn es auch sinnvoll ist. Ist auch nicht so, dass das für den Kunden mit Mehrkosten verbunden sein muss.
Beste Grüße
Dirk Grafe