K Kaffeebart-1 16 Oktober 2015 Teilen #7 Du müsstest nachweisen, dass dir dies arglistig verschwiegen wurde. Möglicherweise hatte der Vorbesitzer selber keine Kenntnis davon. Ich vermute, wenn im Kaufvertrag kein entsprechender Passus besteht wirst du auf den Kosten sitzen bleiben.
Du müsstest nachweisen, dass dir dies arglistig verschwiegen wurde. Möglicherweise hatte der Vorbesitzer selber keine Kenntnis davon. Ich vermute, wenn im Kaufvertrag kein entsprechender Passus besteht wirst du auf den Kosten sitzen bleiben.
S Serena1990-1 18 Oktober 2015 Teilen #8 Aber einer muss diese Asbestplatten ja vergraben haben, denn die kommen ja nicht allein dorthin. Das ist schon richtig, im Kaufvertrag gehört ein Passus rein, Altlasten muss der Vorbesitzer auf seine Kosten beseitigen lassen.
Aber einer muss diese Asbestplatten ja vergraben haben, denn die kommen ja nicht allein dorthin. Das ist schon richtig, im Kaufvertrag gehört ein Passus rein, Altlasten muss der Vorbesitzer auf seine Kosten beseitigen lassen.