A
Aloadihoa
Hallo,
habe heute einen Kaufvertrag für unser reserviertes Grundstück bekommen, welches gerade vom Verkäufer erschlossen wird (also das gesamte Neubaugebiet).
Hier steht unter "Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang:
Etwaige Anlieger- und Anschlussbeiträge einschließlich Kostenerstattungsansprüche nach dem Kommunalabgabengesetz und den entsprechenden Gemeindesatzungen sowie die entsprechenden Kosten für Anschlüsse der Ver- und Entsorgung, soweit sie für hergestellte Einrichtungen bis zum Besitzübergang erhoben worden sind, trägt der Verkäufer, alle übrigen Kosten für öffentlich-rechtliche Leistungen und Beiträge, für die ein Bescheid erst nach dem Übergabetag zugestellt wird, trägt der Käufer. Ausgenommen hiervon sind die Erschließungsbeiträge gemäß §127 Abs. 1 Baugesetzbuch und Abgaben gemäß §127 Abs.4 Baugesetzbuch, die im Kaufpreis enthalten sind und vom Verkäufer getragen werden.
Die Parteien stellen einander von jeglicher dieser Verteilung im Innenverhältnis widersprechenden Inanspruchnahme frei.
So, also das Gebiet wird derzeit erschlossen bis Sommer 2016. Ich schätze mal dann erst werden die Revisionsschächte auf unserem Grundstück gesetzt. Ich verstehe dass dann so dass ich die Kosten dafür trage, nicht der Verkäufer (Land Baden-Württemberg).
Seht ihr das auch so? Mit welchen Kosten muss man da rechnen?
Gruß
Aloadihoa
habe heute einen Kaufvertrag für unser reserviertes Grundstück bekommen, welches gerade vom Verkäufer erschlossen wird (also das gesamte Neubaugebiet).
Hier steht unter "Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang:
Etwaige Anlieger- und Anschlussbeiträge einschließlich Kostenerstattungsansprüche nach dem Kommunalabgabengesetz und den entsprechenden Gemeindesatzungen sowie die entsprechenden Kosten für Anschlüsse der Ver- und Entsorgung, soweit sie für hergestellte Einrichtungen bis zum Besitzübergang erhoben worden sind, trägt der Verkäufer, alle übrigen Kosten für öffentlich-rechtliche Leistungen und Beiträge, für die ein Bescheid erst nach dem Übergabetag zugestellt wird, trägt der Käufer. Ausgenommen hiervon sind die Erschließungsbeiträge gemäß §127 Abs. 1 Baugesetzbuch und Abgaben gemäß §127 Abs.4 Baugesetzbuch, die im Kaufpreis enthalten sind und vom Verkäufer getragen werden.
Die Parteien stellen einander von jeglicher dieser Verteilung im Innenverhältnis widersprechenden Inanspruchnahme frei.
So, also das Gebiet wird derzeit erschlossen bis Sommer 2016. Ich schätze mal dann erst werden die Revisionsschächte auf unserem Grundstück gesetzt. Ich verstehe dass dann so dass ich die Kosten dafür trage, nicht der Verkäufer (Land Baden-Württemberg).
Seht ihr das auch so? Mit welchen Kosten muss man da rechnen?
Gruß
Aloadihoa