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ArtemR90
Hallo zusammen,
in 09/2020 haben wir einen Werkvertrag (mit 12 Monaten Festpreisgarantie) bei einem großen GU unterschrieben, da dieser uns einen "Grundstücksuchservice" angeboten hat. Leider wurde uns bis heute vom GU kein Grundstück vorgelegt auf dem wir bauen könnten. In 01/2021 haben wir selber ein Grundstück gefunden und haben uns vor kurzem mit unserem GU erneut zusammengesetzt um unser Bauvorhaben zu konkretisieren. Nun hat uns der Verkäufer mitgeteilt, dass es in 12/2020 eine Preissteigerung von ca. 4,5% gab. Die nächste Preissteigerung folgt in 06/2021 und liegt bei ca. 3,4 %. Natürlich wollen wir zu dem Preis bauen, den man uns in 09/2020 angeboten hat. Wir verstehen, dass die Baukosten auf einem sehr hohen preislichen Niveau liegen und das Preissteigerungen zu einem gewissen Grad gerechtfertigt sind. Meine Frage an der Stelle ist, ob der Verkäufer uns über die Preissteigerung am 12/2020 informieren musste. Ist der unterschriebene Vertrag dadurch nichtig? Sein Ratschlag war jetzt, einen neuen Vertrag mit weiteren12 Monaten Festpreisgarantie schnellstmöglich abzuschließen, um die Preissteigerung in 06/2021 zu umgehen, da wir es nicht schaffen werden bis 09/2021 mit dem Bau zu beginnen (da Grundstück im Neubaugebiet liegt und das Grundstück noch nicht erschlossen ist).
Fühlen uns jetzt natürlich etwas bedrängt, da wir etwas Angst haben, dass die Zinsen weiter steigen und das die Kosten für das Haus in die Höhe schnellen.
Vielen Dank vorab für Eure Kommentare.
in 09/2020 haben wir einen Werkvertrag (mit 12 Monaten Festpreisgarantie) bei einem großen GU unterschrieben, da dieser uns einen "Grundstücksuchservice" angeboten hat. Leider wurde uns bis heute vom GU kein Grundstück vorgelegt auf dem wir bauen könnten. In 01/2021 haben wir selber ein Grundstück gefunden und haben uns vor kurzem mit unserem GU erneut zusammengesetzt um unser Bauvorhaben zu konkretisieren. Nun hat uns der Verkäufer mitgeteilt, dass es in 12/2020 eine Preissteigerung von ca. 4,5% gab. Die nächste Preissteigerung folgt in 06/2021 und liegt bei ca. 3,4 %. Natürlich wollen wir zu dem Preis bauen, den man uns in 09/2020 angeboten hat. Wir verstehen, dass die Baukosten auf einem sehr hohen preislichen Niveau liegen und das Preissteigerungen zu einem gewissen Grad gerechtfertigt sind. Meine Frage an der Stelle ist, ob der Verkäufer uns über die Preissteigerung am 12/2020 informieren musste. Ist der unterschriebene Vertrag dadurch nichtig? Sein Ratschlag war jetzt, einen neuen Vertrag mit weiteren12 Monaten Festpreisgarantie schnellstmöglich abzuschließen, um die Preissteigerung in 06/2021 zu umgehen, da wir es nicht schaffen werden bis 09/2021 mit dem Bau zu beginnen (da Grundstück im Neubaugebiet liegt und das Grundstück noch nicht erschlossen ist).
Fühlen uns jetzt natürlich etwas bedrängt, da wir etwas Angst haben, dass die Zinsen weiter steigen und das die Kosten für das Haus in die Höhe schnellen.
Vielen Dank vorab für Eure Kommentare.