Widerrechtliche Trennung von Grundstück in zwei Grundstücke

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Fransgans11

Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ein großes Grundstück von ca. 1000 m² ist aufgrund einer Erbschaft in zwei gleich große Grundstücke aufgeteilt worden. Das vordere Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und einer Garage mit Satteldach, ist bereits verkauft. Das Hintergrundstück möchten wir nun gerne erwerben. Die Garage allerdings steht, aufgrund der alten Bebauung auf beiden Grundstücken bzw. zu einem drittel auf dem Vorder- und zu zweidrittel auf dem Hintergrundstück.
Damit ich nun mein Haus bauen kann, möchte ich die Garage abreißen. Der Besitzer des Vordergrundstücks möchte nun gerne ein drittel der Garage behalten. Nach mehreren Gesprächen konnten wir uns nun darauf einigen, dass ich die Garage abreiße und der Nachbar eine Wand einzieht.
Dieser Abriss muss beim Bauamt angezeigt werden.
Das Bauamt hat mir allerdings mitgeteilt, dass es Probleme geben könnte, wenn sein Teil der Garage stehen bleibt, da die Garage mit einer Höhe von ca. 5 Metern zu nah an der Grenze stehen würde. Es bestünde die Möglichkeit eine Baulast einzutragen, aber das kommt für uns nicht in Frage.
Beim Erreichen des Bauantrags könnte dieser Zustand auffallen und der Besitzer der Garage aufgefordert werden, diesen Mangel zu beseitigen. Da er aber den Mangel nicht zu verantworten hat, könnte es zu einem Rückbau der Garage kommen bzw. die Trennung der zwei Grundstücke rückgängig gemacht werden. Ist die Aussage vom Bauamt richtig? Die Mitarbeiter vom Bauamt haben weiterhin festgestellt, dass die Trennung von zwei Grundstücken durch ein Gebäude baurechtlich nicht erlaubt ist.
 
D

DG

Hallo Enno,

das klingt nicht gut. Die Teilung hätte nach Deiner Beschreibung so nicht vollzogen werden dürfen. Bei einem erneuten Bauantrag wird der Mangel dann tatsächlich erst behoben, bevor der nächste Bauantrag genehmigt wird.

Lass' Dir vom zuständigen Katasteramt den Vermessungsriss und die Grenzniederschrift zur Teilung zukommen, beim Bauamt müsste ein Teilungsantrag vorliegen (der auch zur Akte beim Katasteramt gehört).

Nach Deiner Beschreibung hätte bereits bei der Teilung eine Baulast eingetragen werden müssen. Wenn Deine Beschreibung und aktuelle Beurteilung des Bauamtes korrekt ist, ist das hinterliegende Grundstück nur eingeschränkt nutzbar und daher schlicht und ergreifend weniger wert bzw. man sollte das Problem als Laie nicht im Sack mitkaufen und zwingend vor Erwerb prüfen, in wieweit die eigene geplante Bebauung beeinträchtigt ist.

Das Katasteramt kann Dir dazu auch Informationen geben; aus den Akten (Grenzniederschrift, Vermessungsriß, Teilungsgenehmigung) geht auch hervor, wer die Teilung durchgeführt hat (Katasteramt selbst oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur aus NDS).

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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