11ant
Baust Du in einem MI ?
In einem WA sehe ich die Werkstatt gewiß nicht so groß; 90 qm Grundfläche ggü. 130 qm Grundfläche zum Haus ist eindeutig nicht mehr untergeordnet. Was macht Dich sicher, daß die Garage auch straßenseitig nicht teilweise außerhalb des Hauptgebäude-Baufensters liegen dürfte - schließt der Bebauungsplan das explizit aus, bzw. benennt Ga/Cp Sonderbaufenster, die Dein Grundstück aber nicht bekommen hat ?
Eine Werkstatt ist prinzipiell ein Aufenthaltsraum, daher sehe ich sie ohne Aussicht auf Grenzprivileg. Die Maße in Dezimetern zu nennen, ist nicht der wahre Jakob. Aber auf 900 qm Grund sollte eine Werkstatt mit Wohnhaus und Terrässchen schon möglich sein - und zum Geizen mit Flächenverschnitt sehe ich da keinen übermäßig dringenden Anlaß.
In einem WA sehe ich die Werkstatt gewiß nicht so groß; 90 qm Grundfläche ggü. 130 qm Grundfläche zum Haus ist eindeutig nicht mehr untergeordnet. Was macht Dich sicher, daß die Garage auch straßenseitig nicht teilweise außerhalb des Hauptgebäude-Baufensters liegen dürfte - schließt der Bebauungsplan das explizit aus, bzw. benennt Ga/Cp Sonderbaufenster, die Dein Grundstück aber nicht bekommen hat ?
Eine Werkstatt ist prinzipiell ein Aufenthaltsraum, daher sehe ich sie ohne Aussicht auf Grenzprivileg. Die Maße in Dezimetern zu nennen, ist nicht der wahre Jakob. Aber auf 900 qm Grund sollte eine Werkstatt mit Wohnhaus und Terrässchen schon möglich sein - und zum Geizen mit Flächenverschnitt sehe ich da keinen übermäßig dringenden Anlaß.