Wie hoch wird die Vorfälligkeitsentschädigung?

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thesit27

Hallo zusammen,

leider haben wir den gleichen Fall...
256K aufgenommen 2018 bei einem Zinssatz von 1,89% für 15 Jahre.
Restschuld müsste ca. 180€ sein.

Kann mir jemand nochmal erklären, wieso man die keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen sollte? Weil die Zinsen momentan so hoch sind?
Verstehe es nicht ganz...
Würde mich aber natürlich sehr freuen!

Vielen Dank!
 
N

nordanney

Kann mir jemand nochmal erklären, wieso man die keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen sollte? Weil die Zinsen momentan so hoch sind?
Verstehe es nicht ganz...
Würde mich aber natürlich sehr freuen!
Gerne.
Die Bank bekommt von Dir das Geld zum Zeitpunkt X zurück.
Zu diesem Zeitpunkt legt die Bank das Geld mit derselben Laufzeit (vereinfacht gesagt) wieder an, wie Dein Darlehen noch läuft (tatsächlich werden die genauen Zahlungsströme nachgebildet, Sondertilgungsmöglichkeiten werden als ausgeübt betrachtet und es wird bis zur Kündigungsmöglichkeit gem. 489 Baugesetzbuch gerechnet - bei einer 30-jähigen Zinsfestschreibung also nicht für z.B. noch 25 Jahre. Details gehen hier aber zu weit.)
Und dann wird verglichen - was verdient die Bank über den Kredit und was über die Wiederanlage in Wertpapiere (i.W. Hypothekenpfandbriefe). Ist der Wiederanlagezins höher, fällt nichts an und umgekehrt.

Das war die vereinfachte Erklärung.
 
T

thesit27

Gerne.
Die Bank bekommt von Dir das Geld zum Zeitpunkt X zurück.
Zu diesem Zeitpunkt legt die Bank das Geld mit derselben Laufzeit (vereinfacht gesagt) wieder an, wie Dein Darlehen noch läuft (tatsächlich werden die genauen Zahlungsströme nachgebildet, Sondertilgungsmöglichkeiten werden als ausgeübt betrachtet und es wird bis zur Kündigungsmöglichkeit gem. 489 Baugesetzbuch gerechnet - bei einer 30-jähigen Zinsfestschreibung also nicht für z.B. noch 25 Jahre. Details gehen hier aber zu weit.)
Und dann wird verglichen - was verdient die Bank über den Kredit und was über die Wiederanlage in Wertpapiere (i.W. Hypothekenpfandbriefe). Ist der Wiederanlagezins höher, fällt nichts an und umgekehrt.

Das war die vereinfachte Erklärung.
Vielen Dank, für die nette Antwort!!! D.h mit unserem Zins von 1,89% sollten wir auch sehr wahrscheinlich Glück haben ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag rauszukommen, wenn wir die Immobilie verkaufen?
Das wäre natürlich schon eine Erleichterung. Hatten mit mindestens 20k gerechnet.
 
Z

Zaba123

Vielen Dank, für die nette Antwort!!! D.h mit unserem Zins von 1,89% sollten wir auch sehr wahrscheinlich Glück haben ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag rauszukommen, wenn wir die Immobilie verkaufen?
Das wäre natürlich schon eine Erleichterung. Hatten mit mindestens 20k gerechnet.
Guten Neustart!

Die Rückmeldungen sich deutlich positiv ausgefallen. Ich meine immerhin hindert die Bank ja nichts daran, die Klausel für die Vorfälligkeitsentschädigung zu ziehen auch wenn der Bank kein Schaden entstanden ist, es sei denn die Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich direkt im Vertrag auf einen Zinsschaden, der im aktuellen Zinsumfeld bei einer Neuanlage nicht entsteht.
 
T

thesit27

Guten Neustart!

Die Rückmeldungen sich deutlich positiv ausgefallen. Ich meine immerhin hindert die Bank ja nichts daran, die Klausel für die Vorfälligkeitsentschädigung zu ziehen auch wenn der Bank kein Schaden entstanden ist, es sei denn die Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich direkt im Vertrag auf einen Zinsschaden, der im aktuellen Zinsumfeld bei einer Neuanlage nicht entsteht.
Danke, für den netten Zuspruch!!!

Trotzdem würde ich die Bank nicht verstehen, die könnten doch von mir erst eine nette Entschädigung verlangen und danach das Geld „weiter anlegen“ zu besseren Konditionen oder übersehe ich irgendwas?
 
Z

Zaba123

Danke, für den netten Zuspruch!!!

Trotzdem würde ich die Bank nicht verstehen, die könnten doch von mir erst eine nette Entschädigung verlangen und danach das Geld „weiter anlegen“ zu besseren Konditionen oder übersehe ich irgendwas?
Hier könnten 2 Aspekte ziehen: Der ökonomische und/oder der rechtliche.

1. Sollte sich in deinem Darlehensvertrag die Klausel der Vorfällikeitsentschädigung (sogar im Wort selbst enthalten) konkret auf das Wort „Schaden“ beziehen, müsste die Bank im Fall einer Auseinandersetzung beweisen, dass Ihr im aktuellen Zinsumfeld ein Schaden entstanden ist. Bei dem Betrag und deinem Zinssatz eher unmöglich.

2. Sie kann den reservierten Betrag besser/ neu „anlegen“.

in Kombination kommt die Bank „einfach“ solltest Du es darauf anlegen ohne Nachforderung so besser raus.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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