Wie lange hält ein Wasseranschluss bzw. Teilwasseranschluss?

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subx

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Hallo, habe leider keinen geeigneteren Ort gefunden.... Wir haben auf unserem Grundstück bereits einen (Teil) Wasseranschluss welcher zusammen mit der Erschließung in den 80ern durchgeführt wurde....

Nun war vor Ort Termin und wir haben erfahren, dass
1.) der alte Teilanschluss entfernt werden soll, da nicht mehr nach den aktuellen Bestimmungen (dieser wurde aber bereits damals von den Eigentümern bezahlt)
2.) der neue Anschluss seitlich am Haus vorbei gehen soll, da an der Front ein Lichtschacht "stören" würde (dies macht dann aber gleich mal 10m Unterschied aus)

Welche Möglichkeiten hat man gegenüber einem Zweckverband, dass hier nicht Mehrkosten in Höhe von 1000€ anfallen, weil ein Mitarbeiter mal so eben persönlich Bedenken mit einem Lichtschacht hat.... Und wie lange müsste ein Anschluss noch verwendbar sein? Ich denke nicht dass ein Anschluss aus den 80ern Jahren heutzutage nicht mehr zulässig wäre.... Hätten wir jetzt nicht gebaut wäre er vermutlich die nächsten 20 Jahre noch angeschlossen gewesen.

cheers,

subx
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Ja aber das ist eben so die Bestimmungen ändern sich und für Neuanschlüsse etc. gilt eben was anderes...FCKW war in den. 80igern auch kein Problem
 
emer

emer

Das ist wie mit dem TÜV. Wenn du nicht hin gehst, interessiert es so langen keinen bis du, A) erwischt wirst, oder B) dein Auto von selbst auseinander fällt.
 
Der Da

Der Da

Also unser Wasseranschluss wurde 1960 aufs Grundstück gelegt, und konnte ohne weiteres verwendet werden, nur das erste Stück wurde ausgetauscht, da der Bagger es beim ausgraben zerstört hatte. :)
 
B

Brainpain1974

Die ersten beiden aussagen sind ja wirklich hilfreich?!?!?
Ich würde es nochmal Prüfen lassen, zur noch über einen Bausachverständigen, bei meinen Eltern war der Anschluss auch aus den 50 gern und konnte problemlos übernommen werden, das die Uhr im Haus getauscht wird ist ja ne andere Geschichte
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
subx

subx

Tja... fand ich auch sehr hilfreich oben :)
Inzwischen wurde der alte Absteller ja einfach abgetrennt.... so dass es jetzt alles auch keinen Sinn mehr ergibt... Trotzdem vielen Dank für die Antworten... scheinbar liegt das eben alles an den zuständigen Mitarbeitern des Unternehmens.... Gesetzliche Grundlagen gibt es für alledem nicht. Ist nur die Frage wer für sowas zuständig ist, wenn da mal wie bei mir zwei Meinungen auseinanderlaufen... Schlichtungsstelle etc
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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