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Escroda
Ich dachte meine Einstellung zum Bebauungsplan wäre in #7 zum Ausdruck gekommen. Ich fasse mal zusammen: Verheerend!was sagt @Escroda: ist hier die Bestimmtheit vernachlässigt ?
Das erklärt auch den Missmut der Behördenmitarbeiterin. Da der Bebauungsplan durch ein externes Büro erstellt wurde, nehme ich an, dass es sich um die Sachbearbeiterin für die Bauantragsbearbeitung handelte, die mit diesem Wischi-Waschi genausowenig anfangen kann und sich nicht festlegen will, weil Kollege oder Vorgesetzter anderer Meinung sein könnten.
Die Höhenbegrenzung bezieht sich ja nur auf die Zäune, nicht auf die Trockenmauern. Wenn man die Formulierungen wörtlich nimmt, verbieten sie ja gar nichts. Sie erlauben nur etwas ausdrücklich.Also Trockenmauern dürfen als Einfiedung 120cm hoch sein
In der Begründung steht noch:
eine randliche Einfriedung der Grundstücke mit Nadelgehölzhecken ist unzulässig
Hat aber offenbar als Festsetzung im Bebauungsplan keinen Einzug gehalten.
Wie toll der Bebauungsplan ist, hat man bei der Gemeinde bezüglich der Carports und Garagen ja schon selber gemerkt und die erste Änderung in Windeseile (weniger als zwei Monate!) durch alle Verfahrenschritte gejagt.