Bei dem Datum, ab wann ihr Bereitstellungszinsen zahlen müssen, kann man etwas handeln.
Ich habe z.b. gefragt, ob wir Stand 01.09.16 ein Datum mindestens mit Jahr 2018 angeben können.
Hat den Vorteil, dass wenn am Ende doch was übrig ist und ihr auf einen Schlag nicht so viel zurückgeben könnte vor der Zwangsauszahlung wie nötig, kann man durch den Jahreswechsel auch noch 2x auf Sondertilgung setzen (Sondertilgung für 2017 sowie Sondertilgung für 2018) und so zu viel geliehenes Geld direkt wieder zurückgeben.
Ansonsten kann man auch den Betrag verhandeln, den man direkt vor Ende der Beleihungsfrist zurückgeben kann.
Außerdem (das allerdings nur mündlich) hat er durchdringen lassen, dass wenn es eng wird, man dieses Datum auch später noch einmal anpassen kann. Das hat viel mit Vertrauen zu tun. Da der Banker bei uns bereits jahrelang in der Familie bekannt ist, haben wir dieses Vertrauen.
Bei dir kann es anders sein.
Das Angebot der Bank hat ja meistens auch noch ca. einen Monat bestand. Wenn ihr zügig beginnen wollt, habt ihr also noch Zeit, bevor hr das Angebot bei der Bank annehmt. Und in der Regel verschlechtert es sich danach auch nicht mehr, sondern wird höchstens den dann gültigen Zinsen angepasst. Am Rest der Konditionen sollte eine seriöse Bank aber nicht rütteln.
Und eine seriöse Bank setzt einen auch nicht unter Druck.
Wie vorher schon gesagt, wird ja auch erstmal das Eigenkapital beansprucht.
Bei der Bank werde ich auch erst als letztes unterschreiben, die laufen nicht weg.
Was ich damit sagen will, es ist dann aber immer noch nicht Hopfen und Malz verloren.