Wie wird man eigentlich Lizenzpartner bei Town & Country?

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B

Benutzer213

Wer auf dieser Seite landet, hat wahrscheinlich nach "Problemen mit Town & Country gesucht" und ist auf zahlreichte Erfahrugsberichte gestoßen. Seitens des Lizenzgebers (Town & Country) werden die negativen Bericht gern als Ausnahmen heruntergespielt. Wenn man sich dann aber informiert, wie man Lizenzpartner wird, kommt man schnell dahinter, dass das die Probleme keine Ausnahme sind sondern teil des Systems. Schauen wir uns das mal an:

Town & Country ist keine Baufirma, sondern eine Marketingorganisation. Das Unternehmen vergibt Lizenzen an interessierte Kleinunternehmen oder gründungswillige Privatpersonen. Jede Lizenz bringt viel Geld in die Kasse des Lizenzgebers. Verständlich also, dass es kontraproduktiv wäre, den Kreis der Auserwählten durch fachliche Anforderungen an den Bewerber zu reduzieren. Die gibt es auch nicht. Vielmehr wirbt Town & Country damit, dass alle erforderlichen Kenntnisse in unternehmensinternen Workshops vermittelt werden. Tut uns leid, liebe Architekten und Bauingenieure … das teure Studium hätten Sie sich sparen können …
Wir sind zunächst über ein Immobilienportal mit einer Vertriebspartnerin aus Gifhorn in Kontakt gekommen. Diese hat uns dann weitervermittelt an einen Lizenznehmer aus Hildesheim. Warum die Vertriebspartnerin genau diesen Lizenzpartner ausgesucht hat, ohne darüber zu informieren, dass es zahlreiche erfahrenere Mitbewerber gab, wird wohl ein Geheimnis bleiben.
Wie wohl die meisten Lizenznehmer hat auch dieser aus Hildesheim seine Firma mit einem Gründungskapital von 25.000 Euro gegründet. Die Hausbau Schütt GmbH wurde im Dezember 2022 ins Handelsregister Hildesheim eingetragen. Die Lebenspartnerin des Lizenznehmers, hat neben ihrer Funktion als „Vertriebsleiterin“ der Firma gleich noch eine Maklerfirma gegründet – Sie ahnen es sicher schon … auch eine lukrative Tätigkeit, für die man keinerlei Qualifikation nachweisen muss. Und als ob das nicht schon genug Kompetenzlosigkeit wäre, gibt es in dem Firmenverbund auch noch einen Finanzierungsservice …Richtig! Auch hier keinerlei Anforderungen an die Qualifikation des Bewerbers aber durch Provisionen gut bezahlt …
Unser Lizenznehmer war - bevor er seine Ambitionen für eine Tätigkeit im Baugewerbe entdeckte - bei Joey`s Pizzaservice und bei Lidl tätig. Auch seine Lebenspartnerin kann auf eine Karriere bei Lidl zurückblicken. Allerdings wollten wir keine Pizza bestellen oder unseren Wochenendeinkauf planen, sondern 300.000 Euro für unser neues Zuhause einsetzen. Inzwischen mussten wir einsehen, dass wir eine schlechte Wahl getroffen haben. Dazu in einem weiteren Post mehr …
Hinweis: Alle persönlichen Informationen über das „Unternehmerpaar“ sind in verschiedenen sozialen Netzwerken frei einsehbar.
 
11ant

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Seitens des Lizenzgebers (Town & Country) werden die negativen Bericht gern als Ausnahmen heruntergespielt. [...] Town & Country ist keine Baufirma, sondern eine Marketingorganisation. Das Unternehmen vergibt Lizenzen an interessierte Kleinunternehmen oder gründungswillige Privatpersonen. [...] Unser Lizenznehmer war - bevor er seine Ambitionen für eine Tätigkeit im Baugewerbe entdeckte - bei Joey`s Pizzaservice und bei Lidl tätig.
Town & Country und Joey´s sind Franchisesysteme. Wer dazu affin ist, der ist das oft nicht nur auf eine Branche bezogen. Viele gute Bauunternehmer sind kaufmännisch und marketingmäßig weniger begabt als handwerklich, mindestens in den Kinderschuhen ihres Markteintrittes. Sich einem Franchisesystem anzuschließen, ist da grundsätzlich eine gute Idee. Allerdings ist der Kreis dieser Franchisenehmer leider sehr inhomogen, das heilen auch gemeinsame Fortbildungen nur wenig. Als Maurer und Betonbauer (oder bei den hölzernen Systemgebern natürlich Zimmerer) sollte man allerdings schon sein, sonst hat das aus meiner Sicht keine guten Aussichten.

Wir sind zunächst über ein Immobilienportal mit einer Vertriebspartnerin aus Gifhorn in Kontakt gekommen. Diese hat uns dann weitervermittelt an einen Lizenznehmer aus Hildesheim. Warum die Vertriebspartnerin genau diesen Lizenzpartner ausgesucht hat, ohne darüber zu informieren, dass es zahlreiche erfahrenere Mitbewerber gab, wird wohl ein Geheimnis bleiben.
Die soliden Unternehmen zahlen für qualifizierte Leads in der Regel nur die üblichen Interkundenwerbeprämien, die werden ihr wohl nicht ausreichen, um davon leben zu können.

Wie wohl die meisten Lizenznehmer hat auch dieser aus Hildesheim seine Firma mit einem Gründungskapital von 25.000 Euro gegründet. Die Hausbau Schütt GmbH wurde im Dezember 2022 ins Handelsregister Hildesheim eingetragen. Die Lebenspartnerin des Lizenznehmers, hat neben ihrer Funktion als „Vertriebsleiterin“ der Firma gleich noch eine Maklerfirma gegründet – Sie ahnen es sicher schon … auch eine lukrative Tätigkeit, für die man keinerlei Qualifikation nachweisen muss. Und als ob das nicht schon genug Kompetenzlosigkeit wäre, gibt es in dem Firmenverbund auch noch einen Finanzierungsservice …Richtig! Auch hier keinerlei Anforderungen an die Qualifikation des Bewerbers aber durch Provisionen gut bezahlt …
Keine Ortskenntnis wie für den Taxischein ja, keine Schulung über den Umgang mit unverpackter Milch oder Hackfleisch auch ja, aber §34c GewO (also von den einschlägigen Delikten freies Führungszeugnis) schon. Und ja, viele ihrer Mitschüler haben einen Makler nicht als Klassenprimus in Erinnerung. Theoretisch ist für einen GU wohl auch eine UG möglich, aber als BT und Makler wohl nur GmbH oder Vollhafter oder mindestens ein angemessenes Kapital. Das ist für die Käufer / Bauherren allerdings weniger wichtig, da für sie die Fertigstellungsbürgschaft ohnehin praktisch unersetzlich ist.
 
B

Benutzer213

Da wäre es mal interessant zu erfahren, wie oft aus dieser sog. Fertigstellungsbürgschaft tatsächlich eine Fertigstellung geworden ist. Aus einer Vielzahl von Forumseinträgen kann man nur schließen, dass es sehr schwierig ist, die "Bürgschaften" tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Wir haben mit sehr vielen Forumsbetreibern persönlich Kontakt aufgenommen - kein einziger hat aus irgendeiner Town & Country-Bürgschaft Geld erhalten.

Was das Führungszeugnis betrifft: Das ist ja wohl das Mindeste, das man erwarten kann, wenn jemand eine Firma eröffnet, die im Grunde nichts wert ist. Wenn die Geschäftsführer ihre Büros ausgestattet haben, ist das Gründungskapital weg. Der schicke SUV wird dann schon geleast. Fast jeder einzelne Kunde gibt allein für seine Küche mehr aus als das Stammkapital dieser Firmen beträgt. Das Risiko, wenn man sich mit diesen "Auftragsvergebern an Subunternehmer" einlässt, liegt ganz allein bei den Kunden.
 
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Da wäre es mal interessant zu erfahren, wie oft aus dieser sog. Fertigstellungsbürgschaft tatsächlich eine Fertigstellung geworden ist. Aus einer Vielzahl von Forumseinträgen kann man nur schließen, dass es sehr schwierig ist, die "Bürgschaften" tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Wir haben mit sehr vielen Forumsbetreibern persönlich Kontakt aufgenommen - kein einziger hat aus irgendeiner Town & Country-Bürgschaft Geld erhalten.
(Wann) sind deren Bürgschaften denn fällig geworden ? - ob Bürgschaften zahnlos sind, überblickt ein Anwalt besser.
Das Risiko, wenn man sich mit diesen "Auftragsvergebern an Subunternehmer" einlässt, liegt ganz allein bei den Kunden.
Ein solider Town & Country (o.ä.) Franchisenehmer sollte ein klassischer Rohbauer sein, also Mauern und Betonbau sowie Trockenbau selbst ausführen. Ein "Auftragsvergeber an Subunternehmer" ist m.E. nur empfehlenswert, wenn er Architekt und/oder Bauingenieur ist (wird sich dann aber keinem Franchisesystem anschließen). Je mehr man delegiert, desto schärfer soll und muß man prüfen. Wer einfach "fire & forget" seine Unterschrift beim nächstbesten Schwätzer ablädt, wird sein Waterloo erleben und empfiehlt sich quasi schon den Castern der Katastrophenfernsehredaktionen.
 
N

nordanney

us einer Vielzahl von Forumseinträgen kann man nur schließen, dass es sehr schwierig ist, die "Bürgschaften" tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Die klassische Bürgschaft - auch die Fertigstellungsbürgschaft - sollte die üblichen Textbausteine enthalten:
- Inanspruchnahme ausschließlich in Geld
- Zahlbar auf erst Anforderung
- Verzicht auf Einrede der Vorausklage, Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit

Damit sind sämtliche "Schwierigkeiten" ausgeräumt und man geht, vereinfacht gesagt, einfach zur Bank und lässt sich das Geld auszahlen. Kann man sogar machen, wenn keine Probleme beim Bau sind, um dem Bauunternehmer vors Knie zu treten, da die Bank absolut nichts prüft, die die Bürgschaft herausgelegt hat. Und das Bauunternehmen kann auch nichts unternehmen, außer Dich im Nachhinein auf Rückzahlung zu verklagen.

Kenne jetzt nicht den Wortlaut der Town & Country Bürgschaften, aber unsere Kunden (professionelle Projektentwickler und Bauträger) arbeiten ausschließlich mit den üblichen Formulierungen. Würden wir als Bank auch nicht anders herauslegen bzw. als Sicherheit akzeptieren.
 
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Die klassische Bürgschaft - auch die Fertigstellungsbürgschaft - sollte die üblichen Textbausteine enthalten:
- Inanspruchnahme ausschließlich in Geld
- Zahlbar auf erst Anforderung
- Verzicht auf Einrede der Vorausklage, Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit
Damit sind sämtliche "Schwierigkeiten" ausgeräumt und man geht, vereinfacht gesagt, einfach zur Bank und lässt sich das Geld auszahlen. Kann man sogar machen, wenn keine Probleme beim Bau sind, um dem Bauunternehmer vors Knie zu treten, da die Bank absolut nichts prüft, die die Bürgschaft herausgelegt hat. Und das Bauunternehmen kann auch nichts unternehmen, außer Dich im Nachhinein auf Rückzahlung zu verklagen.
Sinn der Fertigstellungsbürgschaft ist, dem Bauherrn aus dem für den Bau mit dem Auftragnehmer vorgesehenen Geld nötigenfalls die Ersatzvornahmen zu ermöglichen, falls der Auftragnehmer lustlos geworden ist, desertiert oder dergleichen. Dann muß gesichert sein, das Geld zur Vollendung der Maßnahmen mit Auftragsnachfolgern verwenden zu können. Ein unerwünschter Nebenzweck der ungerechtfertigten faktischen Kündigung des Bauvertrages durch den Auftraggeber ist freilich ebenfalls auszuschließen. Daher braucht die Bürgschaft klare Bedingungen, wann der Auftragnehmer seinen Anspruch auf seinen Werklohn und Gewinn verwirkt hat und der Auftraggeber die Bürgschaft ziehen kann. Das sollten objektive Fakten sein (bspw. ein bestimmter Verzug beim Baufortschritt, bei deren Eintritt sich Auftragnehmer und Bürgschaftsaussteller ohne Wenn und Aber der Vollstreckung der Bürgschaft unterwerfen. Die ausstellende Bank der Bürgschaft sollte auch kein Mitsprache- oder Vetorecht bei der Wahl des Ersatzvornahmeunternehmers haben. Daher macht ausschließlich eine Ausschüttung in Geldform Sinn. Die Bürgschaft dient wie ihr Name schon sagt der Sicherstellung der Fertigstellung des beauftragten Bauwerkes (und gleichzeitig dinglichen Sicherheit seiner Finanzierung). Sie soll ausschließen, daß der Bauherr ohne Dach über dem Kopf sein (geliehenes) Geld los wird.
Kenne jetzt nicht den Wortlaut der Town & Country Bürgschaften, aber unsere Kunden (professionelle Projektentwickler und Bauträger) arbeiten ausschließlich mit den üblichen Formulierungen. Würden wir als Bank auch nicht anders herauslegen bzw. als Sicherheit akzeptieren.
Ich sehe meine vorstehende Erläuterung aus der gemeinschaftlichen Perspektive von Bauherr und finanzierender Bank. Die Bürgschaft der Auftragnehmerbank sichert also gleichzeitig das Interesse des Bauherrn am Gebrauchswert des Wohnhauses und das Interesse der Auftraggeberbank daran, daß das beliehene Objekt den angestrebten Wert auch erreicht. Meine Ratnehmer sind als Bauherren ihrer künftigen Eigenheime Auftraggeber der Bauunternehmen. Würde ich Bauträger als Auftraggeber von Bauunternehmen beraten, dächte ich in der Sache identisch. So oder so dient die Fertigstellungsbürgschaft als Sicherheit gegen die beiden Bedrohungsszenarien, daß das schöne Baugeld zur Reisekasse eines Halunken wird oder man sich mit einem Insolvenzverwalter streiten muß. Deswegen muß der Lohn für das Werk ein Sondervermögen sein, daß nur entweder Zug um Zug vom Auftragnehmer abgerufen werden kann oder zur Sicherstellung der Ersatzvornahme an den Auftraggeber zurückfällt, was beides nicht durch schwebende Streitigkeiten gestört werden darf und daher objektiver Kriterien bedarf. Daher sollten Bauherren auch stets durch ihren Anwalt prüfen lassen, was mit Juristenaugen gelesen in dieser Bürgschaft drinsteht.
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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