B
Bauexperte
Guten Morgen Sebastian,
Grundsätzlich ist es so, daß der Eigentümer des Waldes haftet .... wenn er seiner Kontrollpflicht nachweisbar nachkommt.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Dazu brauchst Du eigentlich nur Deinen Browser mit den entsprechenden keywörtern zu füttern und Dir eröffnet sich ein Füllhorn von Informationen und Gerichtsurteilen zu Deiner Konstellation.Insbesondere aber der letzte Absatz von Dirk Grafe spricht exakt das an, worauf ich hinaus wollte. Ob also, trotz des Passus im Bebauungsplan, gehaftet wird, sollte es zu Schäden kommen.
Grundsätzlich ist es so, daß der Eigentümer des Waldes haftet .... wenn er seiner Kontrollpflicht nachweisbar nachkommt.
Liebe Grüsse, Bauexperte