W
wilsumer
Hallo Zusammen, ich habe eine etwas spezielle Frage. Es geht um die normale Wohngebäudeversicherung.
Situation:
Doppelhaus. Eigentümer laut Grundbuch mein Vater.
Er bewohnt eine Hälfte, die andere bewohnen meine Freundin mein Sohn und ich. Nicht verheiratet.
Meine Freundin und ich haben im Grundbuch ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eingetragen.
Wir haben unsere Hälfte auf unsere Kosten Kernsaniert.
Jede "Partei" hat für "seine" Hälfte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen (bei der gleichen Versicherungsgesellschaft).
Jeder ist auch Versicherungsnehmer laut Police für für die jeweilige Haushälfte.
Jetzt hat uns jemand gesagt, da meine Freundin und ich nicht Eigentümer laut Grundbuch sind, wir quasi nicht versichert wären. Wohngebäudeversicherungen können nur Eigentümer abschließen.
Kennt sich damit jemand, vielleicht auch rechtssicher aus?
Danke
Situation:
Doppelhaus. Eigentümer laut Grundbuch mein Vater.
Er bewohnt eine Hälfte, die andere bewohnen meine Freundin mein Sohn und ich. Nicht verheiratet.
Meine Freundin und ich haben im Grundbuch ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eingetragen.
Wir haben unsere Hälfte auf unsere Kosten Kernsaniert.
Jede "Partei" hat für "seine" Hälfte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen (bei der gleichen Versicherungsgesellschaft).
Jeder ist auch Versicherungsnehmer laut Police für für die jeweilige Haushälfte.
Jetzt hat uns jemand gesagt, da meine Freundin und ich nicht Eigentümer laut Grundbuch sind, wir quasi nicht versichert wären. Wohngebäudeversicherungen können nur Eigentümer abschließen.
Kennt sich damit jemand, vielleicht auch rechtssicher aus?
Danke