Wohnung für die Eltern kaufen?

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Danii83

Danke für die Tipps und das positive Feedback. Freue mich, dass es scheinbar kein Hirngespinst ist, die Wohnung selbst zu kaufen. Dann werden wir uns mal konkret um Angebote bemühen.
 
W

Wiesel29

Guten Abend Danii,

die Überlegung ist nicht schlecht. Vom Einkommen passt so eine Finanzierung bei euch auch ohne weiteres rein.

also paar Hinweise:
wenn die Eltern dort einziehen, sieht es das Finanzamt wie Vermietung. D.h. auch wenn Ihr keine Miete von den verlangt, oder weniger.
Ihr dürft bis zu 20% unter dem Mietspiegel liegen. Das wird Finanzamt als Mindestmiete ansetzen (auch wenn ihr "intern" noch weniger nimmt).

Deshalb würde es hier Sinn machen:
so viel wie Möglich zu finanzieren (da die Zinsen gegen die Mieteinnahmen gerechnet werden = steuermindern wirkt sich das aus).
Weitere Abschreibungsmöglichkeiten ist die AFA mit 2% auf die Wohnungswert (ohne Grundstück, d.h. das wird von den 300.000€ abgezogen).
Moin Moin,

hier in diesem Abschnitt ist leider so einiges falsch.
1. Die Werbungskosten sind prozentual abzugsfähig sofern die Miete weniger als 66% der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt diese bei Bsp. 70% können dennoch 100% der abzugsfähigen Kosten geltend gemacht werden. Liegt die Miete bei 50% können entsprechend nur 50% der abzugsfähigen Kosten geltend gemacht werden.
2. Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift bei der von Seiten des Finanzamtes bei unentgeltlicher Überlassung eine fiktive Miete berechnet wird. Wird die Wohnung also vom TE unentgeltlich den Eltern überlassen ist dies reines Privatvergnügen des TE.
Erst wenn der TE versuchen würde die Kosten (AfA,Schuldzinsen, Nebenkosten etc.) auf der Anlage V als Verlust geltend zu machen würde das Amt prüfen und dann würde ggf. aufgeteilt werden. Da die Miete dann aber 0% beträgt (0€ von 850€ üblicher Miete) würden die Kosten zu 0 % zu berücksichtigen sein was dann ja auch wieder weder ein Gewinn noch Verlust wäre.
Das deutsche Steuerrecht ist leider das komplizierteste weltweit aber ab und an isses doch mal ganz simpel .

Grüße
 
T

Tobibi

Die Diskussion mit der fiktiven Miete hätten wir erst vor kurzem in einem anderen Thread. Konnte dort nicht abschließend werden, mehrere Leute meinten es zu wissen, waren sich aber nicht einig.
 
W

Wiesel29

Ich arbeite seit über 13 Jahren beim Finanzamt und eine fiktive Miete existiert nicht. Keiner wird diesen Punkt im Einkommensteuergesetz im §21 finden.

"Den Tatbestand des § 21 Einkommensteuergesetz verwirklicht derjenige, der insbesondere ein bebautes Grundstück einem anderen (teil-)entgeltlich zur Nutzung überlässt. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung erfüllt demgegenüber den Tatbestand des § 21 Einkommensteuergesetz nicht. Wer eine Wohnung einem anderen voll unentgeltlich überlässt, kann (insoweit) keine Werbungskosten geltend machen."

Das sollte doch nun Aufklärung genug sein.

Grüße
 
Hyponex

Hyponex

@Wiesel29

Danii hat erwähnt, dass Sie Miete von den Eltern bekommen, die auf jeden Fall unter den 850 € sein wird!

ich wollte dann nur darauf hinweisen, dass man da aufpassen soll, wie hoch die ausfallen sollten, mit den Hinweisen von Dir kann man sich aber ein besseres Bild machen, um zu sehen, was die "mind. an Miete" nehmen sollen, um die Kosten voll absetzen zu können!

denn wenn die über den 66% sind = 100% Absetzbarkeit (wahrscheinlich kein Gewinn = keine Steuern)
bei 60% = 60% Absetzbarkeit = Steuern nachzahlen!
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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