Guten Abend Danii,
die Überlegung ist nicht schlecht. Vom Einkommen passt so eine Finanzierung bei euch auch ohne weiteres rein.
also paar Hinweise:
wenn die Eltern dort einziehen, sieht es das Finanzamt wie Vermietung. D.h. auch wenn Ihr keine Miete von den verlangt, oder weniger.
Ihr dürft bis zu 20% unter dem Mietspiegel liegen. Das wird Finanzamt als Mindestmiete ansetzen (auch wenn ihr "intern" noch weniger nimmt).
Deshalb würde es hier Sinn machen:
so viel wie Möglich zu finanzieren (da die Zinsen gegen die Mieteinnahmen gerechnet werden = steuermindern wirkt sich das aus).
Weitere Abschreibungsmöglichkeiten ist die AFA mit 2% auf die Wohnungswert (ohne Grundstück, d.h. das wird von den 300.000€ abgezogen).
Moin Moin,
hier in diesem Abschnitt ist leider so einiges falsch.
1. Die Werbungskosten sind prozentual abzugsfähig sofern die Miete weniger als 66% der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt diese bei Bsp. 70% können dennoch 100% der abzugsfähigen Kosten geltend gemacht werden. Liegt die Miete bei 50% können entsprechend nur 50% der abzugsfähigen Kosten geltend gemacht werden.
2. Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift bei der von Seiten des Finanzamtes bei unentgeltlicher Überlassung eine fiktive Miete berechnet wird. Wird die Wohnung also vom TE unentgeltlich den Eltern überlassen ist dies reines Privatvergnügen des TE.
Erst wenn der TE versuchen würde die Kosten (AfA,Schuldzinsen, Nebenkosten etc.) auf der Anlage V als Verlust geltend zu machen würde das Amt prüfen und dann würde ggf. aufgeteilt werden. Da die Miete dann aber 0% beträgt (0€ von 850€ üblicher Miete) würden die Kosten zu 0 % zu berücksichtigen sein was dann ja auch wieder weder ein Gewinn noch Verlust wäre.
Das deutsche Steuerrecht ist leider das komplizierteste weltweit aber ab und an isses doch mal ganz simpel .
Grüße