S
Sanguinius
Hallo,
ich lasse gerade eine ETW Bauen.
In der Baubeschreibung steht mit Klingel, Gegensprechanlage und Türöffner.
Es gibt jetzt eine Klingel. Allerdings nur an der Haustüre und nicht an der Wohnungstür.
Meiner Meinung nach gehört dort aber auch eine hin. Wenn ich in der Baubeschreibung lese, mit klingel, wer denkt denn daran das es nicht auch an der Wohnungstüre sein kann?
Ich finde es unbehaglich, dass jmd. nur an der Tür klopft, wie in einem Hotelzimmer oder einem Büro....
Was meint ihr? Gibt es da evtl. ne Pflicht oder ähnliches?
ich lasse gerade eine ETW Bauen.
In der Baubeschreibung steht mit Klingel, Gegensprechanlage und Türöffner.
Es gibt jetzt eine Klingel. Allerdings nur an der Haustüre und nicht an der Wohnungstür.
Meiner Meinung nach gehört dort aber auch eine hin. Wenn ich in der Baubeschreibung lese, mit klingel, wer denkt denn daran das es nicht auch an der Wohnungstüre sein kann?
Ich finde es unbehaglich, dass jmd. nur an der Tür klopft, wie in einem Hotelzimmer oder einem Büro....
Was meint ihr? Gibt es da evtl. ne Pflicht oder ähnliches?