Wohnungsklingel - Pflicht?

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S

Sanguinius

Hallo,

ich lasse gerade eine ETW Bauen.
In der Baubeschreibung steht mit Klingel, Gegensprechanlage und Türöffner.

Es gibt jetzt eine Klingel. Allerdings nur an der Haustüre und nicht an der Wohnungstür.

Meiner Meinung nach gehört dort aber auch eine hin. Wenn ich in der Baubeschreibung lese, mit klingel, wer denkt denn daran das es nicht auch an der Wohnungstüre sein kann?

Ich finde es unbehaglich, dass jmd. nur an der Tür klopft, wie in einem Hotelzimmer oder einem Büro....
Was meint ihr? Gibt es da evtl. ne Pflicht oder ähnliches?
 
W

wadenkneifer

Moin,

stehen 1 Klingel oder 2 Klingeln im Vertrag? Wenn 1 Klingel (oder nicht ausdrücklich mehrere genannt) wird wohl das Bauunternehmen recht haben.

Andersrum: Wärst Du einverstanden, wenn Dir das Bauunternehmen die Gegensprechanlage und den Türöffner an die Wohnungstür und nicht an die Haustür baut?

Viele Grüße

Michael
 
Y

ypg

Für einen Neubau nichts ungewöhnliches.
Schliesslich soll sich kein ungebetener Gast im Haus aufhalten. Demnach: Gast klingelt, mit Gegensprech vergewissern, ob er gern gesehen ist und dann an der geöffneten Tür den Gast einlassen. Wenn 'Gast' Dir nicht geheuer, Öffnen vermeiden oder unten im Empfang nehmen.
Ich empfinde das als Sicherheit - obwohl ich sagen muss, dass ich das noch nie gesehen habe (Wohnungstür ohne Klingel)
Ist denn ein Spion eingebaut???
 
S

Sanguinius

Natürlich ist es Quatsch einen Gegensprechanlage an die Wohnungstüre anzubringen.
Aber ist es nicht albern und kann man mir es vorwerfen, dass ich eine 2. Klingel an der Wohnungstüre erwarte wenn ich die Klingel schon aufnehmen lasse?
Mir werden ja auch Türdrücker an die Türe moniert obwohl ich diese nicht in der Baubeschreibung habe. Brauche tue ich diese im Innenberech nicht, also wo fängt man an, wo hört man auf?

Ein Spion ist übrigens nicht angebracht.

Natürlich ist es grundsätzlich so, dass jmd. an der Eingangstüre klingelt und ich nach Rücksprache den hereinlasse. Was ist aber, wenn ein bekannter da steht und die Nachbarin ihn hereinlässt. Was ja i.o. ist. Dann steht er vor der Türe und klopft... Das er unten hätte klingeln müsse hilft in dem Augenblick nicht weiter. Wenn ein Nachbar vorbeikommt, muss er erst an die Haustüre gehen und klingeln?! Das klopfen höre ich ja nicht....

Also meiner Bewertung nach, darf man mit Recht davon aus gehen, das wenn Klingel verbaut werden, auch an der Wohnungstüre welche angebracht werden. Alles andere ist doch Weltfremd? Daraus würde ich meine Anspruch ableiten. Andernfalls müsste man die Türdrücker oder ähnliches auch in der Bau
 
Der Da

Der Da

Wie weit ist denn der Bau?
Sonst rüste das Ding doch selbst nach, genau wie den Spion. Kostet doch nicht die Welt.

Von einer Pflicht wüsste ich nichts, da ich genug Altbauten kenne, die keine Klingeln an den Wohnungstüren haben....
 
Y

ypg

Zum einen soll die Nachbarin keine ihr unbekannten Personen hinein lassen, zum anderen weiss spätestens beim 2ten mal Dein Besuch Bescheid, sich unten voranzukündigen.

Aber so ist es mit der Bauleistungsbeschreibung: was nicht drin steht, dient auch keiner Interpretation, was gängig ist oder was man sich wünscht. Alles, was nicht drin steht, muss hinterfragt werden, und meist sieht man ja gar nicht, was fehlt, weil man schlussfolgert
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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