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bowbow91
Hallo zusammen,
wir sind aktuell dabei den Keller fertigzustellen. Der Keller wurde als WU-Beton Keller errichtet und wegen Lastfall 3 (anstauendes Sickerwasser) laut Bodengutachten zusätzlich durch einen mehrschichtigen Bitumenanstrich versehen. Laut unserem Architekt benötigen wir daher nicht unbedingt eine Drainage, das „Haus könnte so auch im Fluss stehen“.
Bei einem Vor-Ort Termin haben nun aber Architekt, Tiefbauer und Hochbauer vorgeschlagen, dass zusätzlich doch noch eine Drainage gelegt werden soll, da Teile des Untergeschosses aufgrund extremer Steilhanglage später nicht mehr (bezahlbar) freigelegt werden können (8m hohe Böschung mit Verbau). Daher soll die Abdichtung und Entwässerung bestmöglich erfolgen um etwaige Risiken zu minimieren. Wir haben dem zugestimmt, da es für uns nachvollziehbar klingt und die Mehrkosten sich in Grenzen halten.
Nun ist uns aber aufgefallen, dass die Noppenbahn (Drainbahn mit Vlies) mit der Noppenseite (Vliesseite) zur Dämmung hin verlegt wurde. Laut Herstellerangabe ist die Bahn aber mit der Noppenseite zur Erde gerichtet zu verlegen für die Drainfunktion.
Nach meinem Verständnis entspricht die Drainage so nicht der DIN da die Flächendränung entlang der erdberührten Wände nicht gemäß Herstellervorgabe erfolgt ist.
Wie kritisch seht ihr das?
wir sind aktuell dabei den Keller fertigzustellen. Der Keller wurde als WU-Beton Keller errichtet und wegen Lastfall 3 (anstauendes Sickerwasser) laut Bodengutachten zusätzlich durch einen mehrschichtigen Bitumenanstrich versehen. Laut unserem Architekt benötigen wir daher nicht unbedingt eine Drainage, das „Haus könnte so auch im Fluss stehen“.
Bei einem Vor-Ort Termin haben nun aber Architekt, Tiefbauer und Hochbauer vorgeschlagen, dass zusätzlich doch noch eine Drainage gelegt werden soll, da Teile des Untergeschosses aufgrund extremer Steilhanglage später nicht mehr (bezahlbar) freigelegt werden können (8m hohe Böschung mit Verbau). Daher soll die Abdichtung und Entwässerung bestmöglich erfolgen um etwaige Risiken zu minimieren. Wir haben dem zugestimmt, da es für uns nachvollziehbar klingt und die Mehrkosten sich in Grenzen halten.
Nun ist uns aber aufgefallen, dass die Noppenbahn (Drainbahn mit Vlies) mit der Noppenseite (Vliesseite) zur Dämmung hin verlegt wurde. Laut Herstellerangabe ist die Bahn aber mit der Noppenseite zur Erde gerichtet zu verlegen für die Drainfunktion.
Nach meinem Verständnis entspricht die Drainage so nicht der DIN da die Flächendränung entlang der erdberührten Wände nicht gemäß Herstellervorgabe erfolgt ist.
Wie kritisch seht ihr das?