Zaun bei Neubau (Bayern), Nachbargrenzen,

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M

mortmela

Hallo,
Wir haben gerade neu gebaut. In einem Neubaugebiet. Links und rechts grenzt ein Grundstück an unseres an. Nach hinten ist ein Naturschutzgebiet.
Wir wollen um unsere Grundstück einen Zaun aufstellen. Haben Hunde, muss also auch sein. Ein Nachbar hat sein Haus auch schon stehen. Angesprochen auf einen Zaun, hat er nur gesagt, vielleicht in ein paar Jahren. Auf der anderen Seite gibts noch niemanden.
Jetzt werden wir unser Grundstück selbst komplett einzäunen. Hätte da nur noch ein paar Fragen.
Darf ich den Zaun auf oder an die Grenze stellen? Bei den beiden Nachbarn und nach hinten. Alles was ich lese hilft mir nicht recht weiter....
Wohnen in Bayern. Kennt sich hier jemand aus mit den ganzen Vorschriften?
 
H

Hausbautraum20

So wie ich es verstanden habe, musst du deinen Zaun knapp vor die Grenze stellen.
Es ist dann auch dein Zaun.

Wenn der Nachbar einverstanden wäre, kann man auch auf die Grenze.
Das fände ich aber als Nachbar schwierig, weil ich mich dann womöglich an den Kosten beteiligen muss und das (aktuell) nicht möchte.
 
vonBYnachSH

vonBYnachSH

In Bayern gibtś ja keine konkrete Regel (außer es steht im Bebauungsplan). Es hilft nur mit den Nachbarn sprechen (was ihr ja schon getan habt) und den Zaun direkt an der Grenze zu setzen. Vermutlich wollen sie sich an den Kosten nicht beteiligen und sehen für sich selbst keine Notwendigkeit darin. Er muss es allerdings dulden, ihr seid aber für die Instandhaltung zuständig.
 
H

haydee

Ich zitiere mal

Grundsätzlich ist kein Grundstückseigentümer ver pflichtet, die Einrichtung eines Zaunes auf der Grenze, d. h. unter teilweiser Inanspruchnahme seines Grund stücks, zu dulden (eine Duldungspflicht kann sich aber aus öffentlichrechtlichen Vorschriften ergeben, vgl.
S. 9). Es empfiehlt sich deshalb immer, die Errichtung eines Zaunes mit dem Nachbarn abzusprechen und dabei auch die Frage der Kosten zu regeln.

Der Rest ist zu finden im Heft
Rund um die Gartengrenze des bayrischen Ministerium der Justiz
 
vonBYnachSH

vonBYnachSH

Ich zitiere mal

Grundsätzlich ist kein Grundstückseigentümer ver pflichtet, die Einrichtung eines Zaunes auf der Grenze, d. h. unter teilweiser Inanspruchnahme seines Grund stücks, zu dulden (eine Duldungspflicht kann sich aber aus öffentlichrechtlichen Vorschriften ergeben, vgl.
S. 9). Es empfiehlt sich deshalb immer, die Errichtung eines Zaunes mit dem Nachbarn abzusprechen und dabei auch die Frage der Kosten zu regeln.

Der Rest ist zu finden im Heft
Rund um die Gartengrenze des bayrischen Ministerium der Justiz

Der Nachbar muss es aber „hinnehmen“, heißt, Du darfst den Zaun direkt an die Grenze bauen, bist aber selbst zuständig (selbe Quelle weiter unten)
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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