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Heidi1965
In unserer Zeichnung steht beim Küchenfenster Brüstungshöhe +1,06 m. Das bedeutet für mich Brüstungshöhe 1,06 m ab fertigem Fußboden. Bei einer Küchenhöhe von 0,91 m würden noch 15 cm übrig bleiben für z. B. Steckdosen. So hat auch der Küchenplaner gerechnet. Jetzt meinte der Maurer, dass Brüstungshöhe sich auf die Rohbaumaßnahme bezieht und auf den Rohbaufußboden noch 20 cm drauf kämen für Fußbodenheizung und Eßstrich. Dann wäre das Fenster nur noch 86 cm hoch und somit 5 cm niedriger als die Arbeitsplatte der Küche. Das kann ja nicht sein. Was ist richtig?