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Rotbart
Hallo allerseits,
ich habe im Jahr 2008 ein Bausparvorausdarlehen bei der Badenia aufgenommen (Konstantdarlehen „Niedrige Rate“). Laut damaliger Prognose soll die Zuteilung im April 2018 vorgenommen werden. Leider bleibt die Modellrechnung hinter der Realität zurück. Die planmäßige Bausparsumme wird nun wohl erst im August 2018 erreicht werden. Ich möchte jedoch eine möglichst frühe Zuteilung erreichen.
Die bestehende Lücke ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass ich es lange Zeit vergessen hatte, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, weshalb Steuer von den Bausparzinsen einbehalten wurde und ein entsprechend niedrigerer Zinsbetrag in die Bausparsumme geflossen ist. Die Badenia hatte mir zwar jährlich angeboten, die Lücke aufzufüllen. Leider habe ich dieses Angebot nie wahrgenommen. Mit den Jahren ist so ein recht erkleckliches Sümmchen zusammen gekommen.
Nach den Vertragsbedingungen sind in der Ansparphase keine Sonderzahlungen möglich. Wäre es dennoch zulässig, die Gesamtsumme der über die Jahre eingehaltenen Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag aktuell in einem Betrag auf das Bausparkonto einzuzahlen oder könnte die Bausparkasse die Annahme dieser Zahlung verweigern? Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um eine außerplanmäßige Sonderzahlung (in der Modellrechnung wurde von ungeminderten Zinszahlungen ausgegangen), sondern um die Nachholung von planmäßigen Einzahlungen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
ich habe im Jahr 2008 ein Bausparvorausdarlehen bei der Badenia aufgenommen (Konstantdarlehen „Niedrige Rate“). Laut damaliger Prognose soll die Zuteilung im April 2018 vorgenommen werden. Leider bleibt die Modellrechnung hinter der Realität zurück. Die planmäßige Bausparsumme wird nun wohl erst im August 2018 erreicht werden. Ich möchte jedoch eine möglichst frühe Zuteilung erreichen.
Die bestehende Lücke ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass ich es lange Zeit vergessen hatte, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, weshalb Steuer von den Bausparzinsen einbehalten wurde und ein entsprechend niedrigerer Zinsbetrag in die Bausparsumme geflossen ist. Die Badenia hatte mir zwar jährlich angeboten, die Lücke aufzufüllen. Leider habe ich dieses Angebot nie wahrgenommen. Mit den Jahren ist so ein recht erkleckliches Sümmchen zusammen gekommen.
Nach den Vertragsbedingungen sind in der Ansparphase keine Sonderzahlungen möglich. Wäre es dennoch zulässig, die Gesamtsumme der über die Jahre eingehaltenen Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag aktuell in einem Betrag auf das Bausparkonto einzuzahlen oder könnte die Bausparkasse die Annahme dieser Zahlung verweigern? Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um eine außerplanmäßige Sonderzahlung (in der Modellrechnung wurde von ungeminderten Zinszahlungen ausgegangen), sondern um die Nachholung von planmäßigen Einzahlungen.
Vielen Dank für Eure Antworten.