P
PfinzFreund
Hallo zusammen,
wir erwägen den Kauf eines Grundstückes und wägen aktuell die Optionen der Bebauung ab. Nun sind wir aufgrund einer bereits auf dem sonst leeren Grundstück befindlichen Zisterne verunsichert. Die Zisterne liegt in etwa in dem von mir grün markierten Bereich. Somit grenzt sie direkt an die Baulinie an. Wir würden gerne mit Keller brauen. Müssen wir das Gebäude direkt a die Baulinie und damit östliche Grundstücksgrenze setzen oder darf hier auch versetzt im Baufenster gebaut werden? Bei Bau direkt an der roten Linie müssten wir die Zisterne dann ja versetzen.
Hintergrund zur Zisterne: gehört dem Nachbarn vom östlich gelegenen Grundstück (Besitzer des zu verkaufenden) und wird von diesem Haus aus auch gefüllt. Das könnte nach Bau bei Erhalt der Zisterne um geklemmt werden.
Ich hoffe, hier kann uns jemand einen guten Hinweis geben, was wir beachten müssen.
Besten Dank und viele Grüße
wir erwägen den Kauf eines Grundstückes und wägen aktuell die Optionen der Bebauung ab. Nun sind wir aufgrund einer bereits auf dem sonst leeren Grundstück befindlichen Zisterne verunsichert. Die Zisterne liegt in etwa in dem von mir grün markierten Bereich. Somit grenzt sie direkt an die Baulinie an. Wir würden gerne mit Keller brauen. Müssen wir das Gebäude direkt a die Baulinie und damit östliche Grundstücksgrenze setzen oder darf hier auch versetzt im Baufenster gebaut werden? Bei Bau direkt an der roten Linie müssten wir die Zisterne dann ja versetzen.
Hintergrund zur Zisterne: gehört dem Nachbarn vom östlich gelegenen Grundstück (Besitzer des zu verkaufenden) und wird von diesem Haus aus auch gefüllt. Das könnte nach Bau bei Erhalt der Zisterne um geklemmt werden.
Ich hoffe, hier kann uns jemand einen guten Hinweis geben, was wir beachten müssen.
Besten Dank und viele Grüße