Zufahrt des Nachbarn nutzen/Genehmigung schriftlich? Erfahrung?

4,80 Stern(e) 5 Votes
M

MalteG

Hallo zusammen,
wir wollen auf einem Hinterlandgrundstück ein Einfamilienhaus bauen und haben aktuell eine eingeschränkte Zufahrt.
Daten der Einschränkung:
2,80-3,00m breite Strasse - ca. 12m am Vorderhaus entlang und eine eingeschränkt Durchfahrtshöhe von 3,05m auf einer Länge von 5m.

Innerhalb der nächsten 14 Tage klärt sich aber, ob wir die Einfahrt des Nachbargrundstücks ggfs. doch mitnutzen dürfen und somit eine 5-6 m breite Zufahrt ohne Hohenbeschränkung hätten.
Hierzu muss ich natürlich mit dem Besitzer eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass wir den Zaun und die Zufahrt am Ende wiederherstellen. Von unserem Baupartner habe ich zwar einige Punkte genannt bekommen, die ich aufnehmen soll, aber wirklich viel konnte er mir nicht übermitteln, da er diese Konstellation noch nicht hatte.
Hat von euch jemand Erfahrungen mit so einer Vereinbarung und kann mir einige Tipps geben? Reicht ein privat aufgesetzter Vertrag hier überhaupt aus?
Danke für eure Unterstützung
 
Zuletzt bearbeitet:
L

Lumpi_LE

Das muss bei deinem Nachbarn im Grundbuch eingetragen werden, sonst bekommst du keine Baugenehmigung zwecks mangels an einer gesicherten Erschließung. Das läuft über den Notar, etwas privates nützt dir hier nichts.
 
R

Robbaut

Es geht doch um die Bauzeit und danach würdet ihr die 3*3m Gasse als Zufahrt nehmen, oder?

Ich würde mich da auf jeden Fall mal professionell beraten lassen. Es muss für euch sichergestellt sein, dass der Vertrag nicht zwischendurch gekündigt wird. Was ist, wenn das Nachbargrundstück gerade in eurer Bauzeit verkauft wird? Ich würde auch eine großzügige "Nutzungsgebühr" für den Weg des Nachbarn einplanen.
 
A

Alex85

Das muss bei deinem Nachbarn im Grundbuch eingetragen werden, sonst bekommst du keine Baugenehmigung zwecks mangels an einer gesicherten Erschließung. Das läuft über den Notar, etwas privates nützt dir hier nichts.
Ich glaube mit 3m breite und 3m Höhe kommt er für seine Erschließung sehr gut aus. Nur für die Bauphase wird das ein Problem sein, dort entsprechendes Gerät hindurch zu bewegen. Dafür braucht es natürlich keinesfall einer Grunddienstbarkeit oder etwas derartiges.
 
L

Lumpi_LE

Kommt auf das Bundesland an, bei uns nicht, dort passt die Feuerwehr nämlich nicht durch. Ob du mit deinem PKW hinkommst spielt erstmal nur zweitrangig eine Rolle
 
M

MalteG

Also Baurort ist in NRW und ja wir haben bereits bei der Planung die schwierige Zufahrt mit einkalkulieren lassen. Sprich kleinere LKW müssen entsprechend die Bauteile die auch kleiner geplant werden anliefern. Dies würden wir uns jetzt natürlich gerne sparen und daher die Abstimmung mit dem Nachbarn.
Der Nachbar müsste uns nur für die max. Bauzeit von 8 Monaten die Nutzung seiner Auffahrt gewährleisten. Danach würden wir diese wieder reparieren. Spart uns natürlich viel geld und er bekommt ggfs. neue gepflasterte Auffahrt.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Zufahrt des Nachbarn nutzen/Genehmigung schriftlich? Erfahrung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauträgerangaben unterscheiden sich. Welche realistische Bauzeit? 19
2Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
3Zufahrt gestalten mit Rasenwaben 10
4Terrasse und Auffahrt 55
5Grundstücksteilung: Gemeinsame Zufahrt über separates Flurstück 29
6Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
7Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
8Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
9Stellplatz / Zufahrt Problem bei Hanglage (v. Straße ansteigend) 12
10Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
11Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
12Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
13Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
14Notwendige Versicherungen während Bauzeit und danach 11
15Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
16Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 15
174m Zufahrt ausreichend zur Garage? 13
18Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24

Oben