Zuwegung für hinterliegendes Grundstück - welche Anforderungen?

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wobbbel

Hallo zusammen.

ich möchte eine Teilfläche eines Grundstücks verkaufen. Dadurch wird aus dem verbleibenden Restgrundstück eine Fläche ohne Straßenanschluss.
Der Käufer will ein Bebauungsplan Verfahren durchführen und Bauplätze schaffen. Siehe Skizze.

Damit meine Restfläche nicht für immer und ewig von der Außenwelt abgeschnitten bleibt, soll von der zukünftigen Straße im Baugebiet eine Zufahrtsmöglichkeit zum hinterliegenen Grundstück eingeplant werden (siehe Skizze "potentielle Zuwegung").

Jetzt habe ich eine wichtige Frage, welche gesetzlichen Mindestanforderungen muss eine solche Straße oder Zuwegung erfüllen bezüglich Breite und Beschaffenheit, damit das Gebiet dahinter im Zweifelsfall mal Bauland werden könnte?
Die Hinterliegende Fläche beträgt ca. 15.000qm.
Welche Regeln gibt es zb. wegen Rettungsfahrzeugen etc?

In der Skizze habe ich die existierende öffentliche Strasse eingezeichnet und auch die hinterliegende Fläche blau markiert zumindest ihren Anfang.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine?!

Ich wäre für alle Tipps und Hinweise sehr dankbar!
Viele Grüße!
 

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11ant

11ant

Ich hoffe ihr versteht was ich meine?!
Ich wäre für alle Tipps und Hinweise sehr dankbar!
Das haben wir schon lange verstanden, deshalb hast Du ja da https://www.hausbau-forum.de/threads/grunddienstbarkeit-wegerecht-was-genau-kann-man-festlegen.45089/ sowie in https://www.hausbau-forum.de/threads/baugrund-entwickeln-wirtschaftlichkeitspruefung-fuer-anfaenger.30668/ (mit der gesamten Ponderosa in Beitrag #11) bereits seit fast vier Jahren und auch von hier schon längst nicht mehr anwesenden Auskennern erschöpfend ausführlich Tipps und Hinweise bekommen. Die aktuelle Zusatzfrage nach der Mindestbreite einer zweispurigen Anliegerstraße hättest Du auch dort irgendwo anbringen können. Sie ist allerdings (wie ich schon sagte) für einen tatsächlichen Grundstücksentwicklungsprofi auch kein erst in einem Forum zu erfragender Punkt.
 
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wobbbel

Danke hanghaus. Dein Beitrag hilft bedingt weiter.
Jetzt weiß ich wenigstens wo die benötigten Infos zu finden sind.

@ant11 und co. euren umgang finde ich ziemlich traurig. immer wieder die alten threads raus zu holen und mir zu verstehen zu geben, dass ich nicht die nötigen kompetenzen zeugt von schlechtem Stil.
Stattdessen hätte man sich auch auf meine Frage konzentrieren können und sich daran konstruktiv beteiligen können. Dass ich nicht alles wissen kann, wenn ich nicht vom Fach bin ist ja klar - sonst würde ich ja hier nicht fragen.

Nunja. Für mich war das die letzte Frage in diesem Forum.
 
11ant

11ant

immer wieder die alten threads raus zu holen und mir zu verstehen zu geben, dass ich nicht die nötigen kompetenzen zeugt von schlechtem Stil. Stattdessen hätte man sich auch auf meine Frage konzentrieren können und sich daran konstruktiv beteiligen können. Dass ich nicht alles wissen kann, wenn ich nicht vom Fach bin ist ja klar - sonst würde ich ja hier nicht fragen.
Schlechter Stil ist, wesentliche Grundlagen nicht zu erwähnen und in alten Threads versteckt zu lassen, wo sie von den meisten ansonsten eigentlich hilfsbereiten MitdiskutantInnen nicht zu einer konstruktiven Beteiligung genutzt werden können, da dies ausgleichen zu können ein 11antengedächtnis erfordert. An nötigen Kompetenzen mangelt es Deinem Grundstücksentwicklungsinteressenten, sonst kannte er die Antworten auf Deine Fragen sämtlich aus dem Effeff. Wenn Du unsere Hinweise zu lesen verstehst, helfen sie Dir auch weiter. Gegeben haben wir diese jedenfalls gern - noch lieber in einem gesammelten statt in einem Strauß verzettelter Threads.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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