Versickerungsanlage (Rigole) für Regenwasserzisterne

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LaraFee

LaraFee

Hallo,

ich bin neu hier. Mein Mann und ich bauen ein Haus. Unsere Dachfläche beträgt ca. 100m². Das Regenwasser wird in eine Regenwasserzisterne geleitet. Das können wir dann für die Gartenbewässerung nutzen und sparen Abwassergebühren.

Sollte es mal doch zu viel regnen, so das die Zisterne überläuft, brauchen wir eine Versickerungsanlage, die wir in Form einer Rigole realisieren sollen. Die Berechnung dieser Anlage hat über 300€ gekostet und beinhaltet auch eine Zeichnung, wo die Rigole verlaufen soll.

Mir passt der Verlauf gar nicht, weil ich dort ein vielleicht zwei Bäume pflanzen möchte. Wir spielen mit dem Gedanken, sie anders verlaufen zu lassen. Natürlich soll das Volumen der Versickerungsanlage das gleiche sein.

Habt ihr sowas schon mal gebaut (bauen lassen)? Kam da jemand von den Wasserwerken und hat die Ausführung überprüft? Darf man den Verlauf aus der Berechnung ändern, wenn man das Volumen einhält?

Ich hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen.

Grüße
LaraFee
 
G

Gartenfreund

Wenn ihr nur wegen den Abwassergebühren von Frischwasser diese Zisterne bauen wollt so kann ich dir sagen das lohnt sich nicht. Selbst wenn du das bisschen Frischwasser was nicht gekauft werden muss noch mir einrechnest so muss man viele sehr viele Jahre oder sogar Jahrzehnte rechnen bis sich so was bezahlt macht. Wenn es allerdings darum geht sich von der Regenwassergebühr befreien zu lassen dann dauert so was erheblich weniger Zeit. Kommt natürlich darauf an wie Teuer die Anlage letztendlich wird.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen das unsere Anlage
einschließlich Entwässerungsrinne Rohren usw. (alles 100% in Eigenleistung erstellt) sich erst nach ca. 5 Jahren bezahlt macht und das bei etwa der Doppelten Fläche wie bei euch. Unsere wurde übrigens ausschließlich wegen der Regenwassergebühr errichtet.

Und nun möchte ich zu der eigentlichen Frage von dir kommen. Bei uns war es so das der Tank an der Ursprünglich angedachten und der Behörde angegebenen stelle doch nicht errichtet werden konnte dieses habe ich denen einfach per Mail mitgeteilt, die Antwort lautete sinngemäß OK vergrabe ihn dann halt an der anderen stelle und gut ist es. Das ganze ist vergangenes Jahr geschehen und bis jetzt war noch niemand da und hat sich sich dieses angesehen. Wohne übrigens in NRW.
Es könnte aber auch so sein das die Leitung und der entsprechende Abstand zueinander eine optimale Versickerung gewährleistet. Was nun nicht mehr gegeben ist. Somit frage doch einfach mal den der dieses Berechnet hat.

Ich denke das es der Behörde letztendlich egal ist ob die Leitung genau daliegt wo geplant war oder etwas daneben. Das einzige worauf geachtet werden muss ist das dieses Wasser nicht das Nachbargrundstück beeinträchtigt.

Auf eine Unterirdische Versickerung wurde hier übrigens bewusst von vornherein verzichtet weil dieses zu aufwendig gewesen wäre stattdessen wurde der Behörde angezeigt das dieses Überschusswasser per Pumpe Oberflächlich der Versickerung zugeführt wird.
 
B

Bieber0815

Darf man den Verlauf aus der Berechnung ändern, wenn man das Volumen einhält?
Ob man "darf", weiß ich nicht (Tiefbauamt, Umweltamt oder Stadtwerke können Dir vermutlich diese Frage beantworten). Technisch machbar ist es, wenn der Boden am neuen Standort der Rigole gleiche/ähnliche Versickerungseigenschaften hat wie am für die Berechnung zugrunde gelegten Standort (wahrscheinlich: Ja, besser prüfen, also Berechnung ansehen, Bodengutachten ansehen). Grundregel dabei: Wasser immer möglichst weg vom Haus (gilt im Besonderen, wenn es einen Keller gibt).
 
LaraFee

LaraFee

@ Verlauf
Wir haben jetzt die Erdarbeiter beauftragt, die Rigole mit den etwas anderen Verlauf zu bauen. Wir haben auch noch von anderen gehört, dass es nicht überprüft wird. Das Volumen halten wir ja ein.

@ Gebühr
Ich meine natürlich die Regelwassergebühr. Wobei ich mir sagen ließ, dass man in Sachsen Regelwasser immer auf dem eigenen Grundstück versichern lassen muss. Mit oder ohne Zisterne brauchen wir also die Versickerungsanlage.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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