K
KarlR
Wir haben bei einem Bauträger ein Haus mit Grundstück gekauft. In dem Notarvertrag nach Baugesetzbuch wurde ein verbindlicher Übergabetermin, jedoch keine Vertragsstrafe festgelegt. Der Vertrag ist von Anfang Mai und legt die Übergabe des Objektes für den 31.05.16 fest.
Heute haben wir von dem Bauträger ein Schreiben bekommen, dass wegen erweiterten Straßenbaumaßnahmen der neuen Straße der Termin nicht gehalten werden kann. Zitat aus dem Schreiben: "Der neue Übergabetermin ist der 31.10.16. [...] Ursache für die Verschiebung des vertraglich zugesagten Übergabetermins ist [...]."
Nun zu den Fragen:
1.
Müssen wir auf das Schreiben reagieren, damit der neue Termin nicht als stillschweigend hingenommen gilt? Es ist klar, dass unser Vertragstermin (31.05.16) nicht zu halten ist. Wir wollen nur die Optionen zu Vertragsstrafen offen lassen.
2.
Da keine genaue Vertragsstrafe im Notarvertrag vereinbart ist, gibt es nach Baugesetzbuch standardisierte Vertragsstrafen? Gelesen haben wir mal etwas über die ortsübliche Miete des Kaufobjektes pro Monat.
Heute haben wir von dem Bauträger ein Schreiben bekommen, dass wegen erweiterten Straßenbaumaßnahmen der neuen Straße der Termin nicht gehalten werden kann. Zitat aus dem Schreiben: "Der neue Übergabetermin ist der 31.10.16. [...] Ursache für die Verschiebung des vertraglich zugesagten Übergabetermins ist [...]."
Nun zu den Fragen:
1.
Müssen wir auf das Schreiben reagieren, damit der neue Termin nicht als stillschweigend hingenommen gilt? Es ist klar, dass unser Vertragstermin (31.05.16) nicht zu halten ist. Wir wollen nur die Optionen zu Vertragsstrafen offen lassen.
2.
Da keine genaue Vertragsstrafe im Notarvertrag vereinbart ist, gibt es nach Baugesetzbuch standardisierte Vertragsstrafen? Gelesen haben wir mal etwas über die ortsübliche Miete des Kaufobjektes pro Monat.