Lassemann
Hallo zusammen,
es ist soweit, wir haben nächste Woche Haus-Übergabe. Wir bauen mit Architekt. Obwohl noch nicht ganz alles fertig ist, wollen wir im Oktober noch rein. Es fehlen noch folgende Dinge:
1. Türdrücker
2. eine EG Innentür (dicke Zarge nicht mitgekommen)
3. Garagentor
4. Balkonbrüstungen
5. Balkon-Beläge (sibir. Lerche)
Ansonsten ist eigentlich alles fertig. Vor Abnahme häufen sich bei mir die Fragen und ich habe das Gefühl, dass mein Bauleiter nun langsam "bequemer" wird, also plötzlich Dinge doch okay sind gem. VOB. Hier würde ich gerne Euch immer mal wieder eine Frage einstellen. Fange heute mal mit einer Frage im Keller an:
Zwischen Kellerdiele und Keller-Gästezimmer ist eine ca. 0,5 cm Kante (auf Estrich-Übergang) zwischen Vynilboden (Gästezimmer) und Diele (Fliese). Mein Bauleiter sagt, dass wäre gem. VOB zu tolerieren. Stimmt das? Oder ist das ein Mangel, den ich reklamieren kann? Wie hoch darf diese Kante maximal sein?
Vielen Dank
es ist soweit, wir haben nächste Woche Haus-Übergabe. Wir bauen mit Architekt. Obwohl noch nicht ganz alles fertig ist, wollen wir im Oktober noch rein. Es fehlen noch folgende Dinge:
1. Türdrücker
2. eine EG Innentür (dicke Zarge nicht mitgekommen)
3. Garagentor
4. Balkonbrüstungen
5. Balkon-Beläge (sibir. Lerche)
Ansonsten ist eigentlich alles fertig. Vor Abnahme häufen sich bei mir die Fragen und ich habe das Gefühl, dass mein Bauleiter nun langsam "bequemer" wird, also plötzlich Dinge doch okay sind gem. VOB. Hier würde ich gerne Euch immer mal wieder eine Frage einstellen. Fange heute mal mit einer Frage im Keller an:
Zwischen Kellerdiele und Keller-Gästezimmer ist eine ca. 0,5 cm Kante (auf Estrich-Übergang) zwischen Vynilboden (Gästezimmer) und Diele (Fliese). Mein Bauleiter sagt, dass wäre gem. VOB zu tolerieren. Stimmt das? Oder ist das ein Mangel, den ich reklamieren kann? Wie hoch darf diese Kante maximal sein?
Vielen Dank