Haus-Abnahme obwohl nicht alles fertig?

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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Lassemann

Lassemann

@Bauexperte: Ja, alle Türen und Fenster haben verschließbare Oliven, so dass wir die Balkone beide abschliessen können.

Keller ist teilweise wohnlich ausgebaut, insbesondere das Gäste Zimmer.
 
V

Voki1

Wenn Du Dir bzgl. der 5mm nicht sicher bist, dann verlange doch den Nachweis, dass die Ausführung den aRdT entspricht. nicht Du musst deren Nichteinhaltung nachweisen, sondern der Auftragnehmer die fachgerechte Ausführung seiner Leistung.
 
A

archimedes

Hallo zusammen,

Also ich weiß ja nicht, wie aktuell das Thema noch ist aber die 5 mm lassen sich durch die unterschiedlichen Dicken der Bodenbeläge erklären: Vinyl hat 5 mm, Fliesen haben 10 mm. Hoffentlich habe ich das auch richtig verstanden: war der Bodenbelag schon verlegt? Ein Höhenunterschied von 5 mm ist kein Mangel, nicht mal im barrierefreien Bereich. Die Frage hier wäre wieviel Estrich samt Unterlage( Wärme- oder Trittschalldämmung) eingebaut wurde und ob die ausführende Firma nicht überzahlt wurde. Ein wesentlicher Mangel ist es aber leider nicht, wie manche hier behauptet haben.

Die Maßtoleranzen im Hochbau werden in der DIN und nicht in der VOB festgehalten. Die VOB ist die Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen. Diese besteht aus drei Teilen. Wenn jemand neugierig ist, bitte PN.

Bei einem Eigenheim wird in der Regel keine baurechtliche Abnahme durchgeführt. Wenn diese ausgeführt wird dann nur im Hinblick auf Statik oder Brandschutz (bei außergewöhnlichen Häusern oder eben wenn es sich um mehrere Wohneinheiten geht und der Brandschutz ein Thema ist).

Gruß
 
P

Payday

und wenn wir schon dabei sind: eine DIN ist immer eine KANN sache, außer die DIN ist vertragsbestandteil. einige firmen wollen bei Vertragsabschluss bestimmte DIN mit drin haben. beim bau habe ich sowas noch nie gesehen. ist die DIN kein vertragsbestandteil muss sich niemand daran halten.

das es höhenunterschiede zwischen fliesen und einen dünneren bodenbelag (zb pvc) gibt weiss der Architekt und hätte dies den Bauherren mitteilen müssen. es gibt einfache lösungen im vorwege(unterschiedlich hoher Estrich), nun kann man es nur noch kaschieren.
 
A

archimedes

Eine DIN-norm ist nicht ein Kann sondern eine anerkannte regel der technik, die man befolgen sollte, weil sich diese art von ausführung als technisch richtig und ohne Mängel durchgesetzt hat. Die DIN Norm ist eigentlich immer dann Vertragsbestandteil, wenn die VOB, Teile a-c vereinbart werden. Die DIN normen werden bei vereinbarung der VOB Teil C mit vereinbart. Teil C der VOB stellt die allgemeinen technischen vertragsbedingungen für alle gewerke dar.

Ein guter architekt wird immer die vob vereinbaren, also da kann man nicht viel falsch machen. Wenn die ausführende firma gut ist, wird sie auf solche unterschiede wie der obige beispiel hinweisen. ein Bauträger wird mit den firmen, die für ihn arbeiten auch die vob vereinbaren aber der bauträger wird mit dem Bauherren die Baugesetzbuch vereinbaren.

@Payday: wenn du beim bau so was noch nie gesehen hast, dann hast entweder nicht genug gebaut oder falsch gebaut: sorry für die aussage.

Eine erfolgreiche Bauabnahme ist von der einhaltung der unterschiedlichen allgemein anerkannten regeln der technik (also nach den DIN, VDI usw Normen) abhängig.

Achtung auch bei baurechtlichen Bauabnahmen(teilweise von den DIN normen): ist diese nicht erfolgreich, so kann das gebäude auch nicht in betrieb genommen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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