Wer muss das Grundstück abfangen

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L

Laie2303

Hallo und guten Abend Community,
ich wende mich an euch da wir derzeit uns über eine Sache Gedanken machen.
Eines vorweg, ich möchte ungern in Vorhinein einen Nachbarschaftsstreit entfachen. Ich möchte mich lediglich rückversichern wer welche "Rechte" hat.

Zu beginn des Jahres haben wir ein Grundstück gekauft auf welches wir nun bauen werden.

Mein Nachbar und ich besitzen beide ein Eckgrundstück, da wir quasi an der Innenseite eines Neubaugebietes liegen. Um uns herum verläuft quasi eine Straße. (als U)

Allerdings kämpfen wir auch mit Höhenunterschiede in der Straße. Auf meiner Seite der Straße befinde ich mich 40cm tiefer als der Nachbar.

Mein Nachbar hat sein Grundstücksoberkante an sein Straßenniveau angepasst und wir möchten unser Grundstücksoberkante ebenfalls an unser Straßenniveau anpassen.

Beide Grundstücksbesitzer hatten die selbe Grundstücksoberkante (Aufschüttung bei Neuerschliessung) zu beginn der Bauarbeiten.

Nun ist es so, dass mein Nachbar abgelöscht hat. (Siehe Bild)

Meine einfache Frage lautet, wer muss in diesem Fall sein Grundstück abfangen? Muss er verhindern das Erde und Wasser auf unser Grundstück überlaufen kann, oder muss ich das nun machen weil wir nach Ihm bauen?

Vielen Dank im Voraus

Grüße David
wer-muss-grundstueckabfangen-104261-1.JPG
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Achtung Laienmeinung...

Natürlich ist in der Regel das Straßenniveau...Somit hat dein Nachbar in meinen Augen nichts falsch gemacht...ihm steht es frei vorher abzuböschen oder eben an der Grenze abzufangen...
 
B

Bauexperte

Natürlich ist in der Regel das Straßenniveau...
Nein. Das vorhandene Gelände ist der natürliche Geländeverlauf; das Straßenniveau "kann" der Bezugspunkt sein, sofern der gültige Bebauungsplan dies ausweist.

Somit hat dein Nachbar in meinen Augen nichts falsch gemacht...ihm steht es frei vorher abzuböschen oder eben an der Grenze abzufangen...
Ja ... nur nicht "oder"

Im Klartext bedeutet dies, daß jeder Grundstücksbesitzer für sein Grundstück verantwortlich ist und dafür Sorge tragen muß - salopp formuliert, daß kein Krümelchen Erde seines Grundstückes auf des Nachbars Grund landen kann

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Typischer Fall, aber ziemlich klar geregelt. Wenn der Nachbar abböschen will, kann er das tun, muss das allerdings komplett incl. etwaiger Baulasten/Abstandsflächen (ja, örtliche Aufschüttungen können Abstandsflächen/Baulasten auslösen!) auf seinem Grundstück tun. Je nachdem, ob er sich innerhalb oder außerhalb der Festsetzungen des B-Plans bewegt, löst das unterschiedliche Szenarien aus.

ABER: es schadet nicht, sich pragmatisch zu einigen, denn die ursprüngliche Geländehöhe geht nach einer gewissen Zeit "verloren", d.h., die neue Grundstücksoberkante gilt dann als zukünftige Planungshöhe für weitere Vorhaben, auch wenn sie offensichtlich keine natürliche Geländeoberfläche ist.

Wenn man sich als Nachbarn also einig ist und eine Lösung findet, sodass niemand Wasser im Keller/Wohnzimmer stehen hat, dann sollte man das anstreben. Das sind in diesem Fall ja keine extremen Gefälle, sondern bewegt sich so weit ich das von hier aus beurteilen kann innerhalb eines Meters. Er könnte zB abböschen und ihr anböschen. Dazu braucht ihr - wenn man es auf die Spitze treibt - mindestens gegenseitiges Einvernehmen, weil ihr zB auf Eurem Grundstück auch nicht einfach ohne Zustimmung des Nachbarn an der Grenze anböschen dürft, selbst wenn das baulich sinnvoll ist. Im besten Fall trifft man sich also in der Mitte.

Sollte der Nachbar auf einer ebenen Grundstücksoberkante bestehen, soll er eben L-Steine setzen. Das ist dann zu 100% sein Bier und nicht gerade die günstigste Lösung.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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