Unzureichend Gesichert oder eigenes Verschulden?

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S

Sebastian79

Moment mal - die BG ist nicht seine Versicherung! Es ist ja nicht sein Bauhelfer gewesen.

An die wenden sollte er sich natürlich trotzdem!
 
T

toxicmolotof

Nicht im Sinne von Versicherungsnehmer, sondern im Sinne von Risikoträger.

Ansonsten bleibt nur der Rat, einen Anwalt zur Abwehr von Forderungen einzuschalten.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir hatten am Mittwoch den ersten Arbeitsunfall auf unserer Baustelle.
Kann passieren, Mutter Natur sei Dank, ist der Bauarbeiter noch halbwegs glimpflich davon gekommen.

... ragt unser Revisionsschacht ca. 30-40 cm aus der Erde heraus. Dieser wurde seitens des Tiefbauunternehmens damals mit 2 übereinanderliegenden Platten komplett abgedeckt und mit einem Stein darauf beschwert [...]Gestern erhalten wir dann ein Schreiben vom Bauunternehmen, dass der Schacht unzureichend gesichert gewesen sein soll...
Ich würde mir wünschen, Volker würde antworten. Voki1 ....?

Laienmeinung: Ich könnte mir vorstellen, daß Du das Schreiben, bzw. die darin enthaltene Forderung an den Tiefbauer weiterreichen mußt. Es reicht - imho aus meiner Sicht - nicht, einen Revisionsschacht in beschriebener Weise abzudecken. Was passieren kann, hast Du ja jetzt erlebt. Ob Dir allerdings eine gewisse Mitschuld (in Sachen Absicherung Revisionsschacht) angerechnet wird - Du hast zwar, unterstelle ich jetzt, einen Bauzaun zur Sicherung der Baustelle aufstellen lassen - vermag ich nicht zu beurteilen; bin ja keine Rechtsanwältin.

Ich würde an Deiner Stelle mit Deiner Versicherung sprechen; BG muß vom BU informiert werden. Dein Versicherer sollte Dir am ehesten die Sachlage und die weiteren Schritte erklären können ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Basti2709

Basti2709

Der Bauarbeiter ist über das Bauunternehmen versichert...ich selbst habe ja zusätzlich eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen. Bis jetzt wurde mir auch nur eine Aktennotiz zugesandt mit dem Inhalt das ein unzureichend gesicherter Schacht auf dem Grundstück vorhanden war und ich diesen nun sichern soll...was aber eine klare Schuldzuweisung an mich als Bauherr und nicht an das fahrlässige Verhalten seitens des Bauarbeiters ist...welches in meinen Augen hier vorliegt...da er nicht unbeabsichtigt und ausversehen dort hinaufgestiegen ist, sondern vorsätzlich mit dem Ziel eine höhere/bessere Position zu erreichen. Es ist ein Revisionsschacht und kein Klapptritt oder eine Leiter...der Arbeitsschutz lässt grüßen.
 
Basti2709

Basti2709

Hallo,

Du hast zwar, unterstelle ich jetzt, einen Bauzaun zur Sicherung der Baustelle aufstellen lassen - vermag ich nicht zu beurteilen; ich ja keine Rechtsanwältin.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Aber welchen Unterschied macht hier der Bauzaun um das Grundstück?...der Revisionsschacht befindet sich ca. 2,5 Meter von einer Hausseite entfernt...liegt also deutlich auf dem Grundstück (ca. 10 Meter bis zur Straße)...
 
B

Bauexperte

Aber welchen Unterschied macht hier der Bauzaun um das Grundstück?...der Revisionsschacht befindet sich ca. 2,5 Meter von einer Hausseite entfernt...liegt also deutlich auf dem Grundstück (ca. 10 Meter bis zur Straße)...
Du bist verpflichtet, Deine Baustelle zu sichern. So ein Bauzaun "signalisiert" unbewußt für Jedermann erhöhte Vorsicht; also auch jedem Handwerker oder Bauarbeiter. Der verunfallte Bauarbeiter wurde demgemäß auch daran erinnert, daß er umsichtig handeln muß. Ob jedoch die vorgefundene Abdeckung des Revisionsschachtes diese erhöhte Aufmerksamkeit auch bewirken kann - oder im Gelände quasi für dessen Augen "unterging" - nicht zusätzlich ein Flatterband hätte angebracht werden müssen, weiß ich nicht; vermute es aber.

Erstmal ist es - aus meiner Sicht - nachvollziehbar, daß Dich der BU zur Sicherung des Revisionsschachtes auffordert; vlt. treiben ihn vergleichbare Gedankengänge an ....

Bei allem Ärger, solltest Du versuchen, Deine Emotionen im Griff zu behalten. nicht laienhafte Interpretationen schaffen Klarheit, sondern das, was schwarz auf weiß in Vorschriften oder auch Gesetzen nachzulesen ist. Wenn es krumm kommt, ein(e) RichterIN im Vergleich.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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