Aber welchen Unterschied macht hier der Bauzaun um das Grundstück?...der Revisionsschacht befindet sich ca. 2,5 Meter von einer Hausseite entfernt...liegt also deutlich auf dem Grundstück (ca. 10 Meter bis zur Straße)...
Du bist verpflichtet, Deine Baustelle zu sichern. So ein Bauzaun "signalisiert" unbewußt für Jedermann erhöhte Vorsicht; also auch jedem Handwerker oder Bauarbeiter. Der verunfallte Bauarbeiter wurde demgemäß auch daran erinnert, daß er umsichtig handeln muß. Ob jedoch die vorgefundene Abdeckung des Revisionsschachtes diese erhöhte Aufmerksamkeit auch bewirken kann - oder im Gelände quasi für dessen Augen "unterging" - nicht zusätzlich ein Flatterband hätte angebracht werden müssen, weiß ich nicht; vermute es aber.
Erstmal ist es - aus meiner Sicht - nachvollziehbar, daß Dich der BU zur Sicherung des Revisionsschachtes auffordert; vlt. treiben ihn vergleichbare Gedankengänge an ....
Bei allem Ärger, solltest Du versuchen, Deine Emotionen im Griff zu behalten. nicht laienhafte Interpretationen schaffen Klarheit, sondern das, was schwarz auf weiß in Vorschriften oder auch Gesetzen nachzulesen ist. Wenn es krumm kommt, ein(e) RichterIN im Vergleich.
Liebe Grüsse, Bauexperte