Hallo,
wir marschieren zwar zügig in Richtung OT ... aber das Thema Puffer ist imho zu wichtig, um es nachrangig zu behandeln!
... genau einfach mal nach Checkliste Bauherren googeln ... Du bekommst sehr schnell ein Gefühl was in der Bauleistungsbeschreibung fehlt, bzw. was bei 1. Anbieter drin ist und beim 2. Anbieter.
Ich habe diese Checkliste schon lange ausgefüllt und überreiche sie auch gerne an Interessenten, so sie danach fragen. Allerdings gilt es für mich festzustellen, daß bei einer bestimmten Klientel am Ende des Tages und in zunehmender Häufigkeit, nicht die Daten der Checkliste oder ein vorgestelltes Gesamtkonzept nebst Referenzen, den Kaufanreiz auslösen, sondern ausschließlich der Betrag unten rechts. Die wenigstens potenziellen Bauherren - so jedenfalls mein Eindruck in diesem Jahr - sind auf der Suche nach Wertigkeit im Sinne eines guten, mittleren Standards - unabhängig von Fertig- oder Massivbau, sondern sind getrieben vom Wunsch, ein Einfamilienhaus auf Biegen + Brechen ihr Eigen nennen zu können.
Wir hatten bei Unterschrift im Januar 2015 als Puffer im Eigenkapital noch 20.000€ nachdem wir das Grundstück bar bezahlt hatten. Inzwischen sind daraus wieder 50.000€ geworden.
Du gehst mit einer a-typischen und deshalb eher seltenen Einstellung an Dein BV heran; abseits dessen, daß nicht jeder Bauherr über Puffer in genannter Höhe verfügt, noch es während des BV ansparen kann.
Ich "versuche" unsere Bauherren im Eigeninteresse davon zu überzeugen, daß ein Puffer ein "existenzielles"
musst have ist und weniger dem Zweck dient, hier und da aufzumustern; dafür ist Zeit, wenn die größte Unbekannte, der Grund + Boden, geklärt und monetär in seinen Auswirkungen beziffert ist. Bei den Bauherren, welche die Unterstützung unseres Finanzierungsmaklers in Anspruch nehmen, weiß ich, daß es funzt; er versteht seinen Job. Bei allen anderen kann ich nur hoffen, daß Sie die erklärten, möglichen Risiken beim Hausbau verinnerlicht und in ihrer Finanzierung berücksichtigt haben.
Wie hoch ein Puffer letztlich ausfallen muß, hängt von der Größe des BV und hauptsächlich von den Grundstücksgegebenheiten ab (vernünftige BB + seriöse Aufklärung vorausgesetzt); läßt sich also nur bedingt auf alle BV anwenden. Ich stimme aber uneingeschränkt mit Dir überein, daß eine Küche nur dann als Verwendung des Puffers angedacht werden kann, wenn sicher gestellt ist, daß keine Überraschungen mehr zu erwarten sind
Liebe Grüsse, Bauexperte