Hallo Alex,
Mich interessiert nur Staffel Geschoss in Verbindung mit einer TH von weniger als 4,5m.
Mir fehlt die nötige Zeit, alle BV durchzuschauen, deshalb habe ich die jüngsten 3 (vergleichbaren) BV - unabhängig ob I- oder II-geschossig - nachgelesen.
**01. BV in Köln: TH: Max. 4.00 m, FH: Max. 8.20 - gebaut: 1-geschossig mit SG + FD (die reale Traufhöhe unterschreitet die Max. erlaubte TH; Max. erlaubte FH wird nicht erreicht)
02. BV in MG: TH: 87.5, FH: 90.5 - genehmigt: II-geschossig + SG ( Höhe FD EG 83.68, Brüstungshöhe Dachterrasse 87.60 und Höhe FD SG 89.66)
03. BV in ME: aussagefähiger Bebauungsplan so gut, wie nicht vorhanden. Verkauft II-geschossig mit bündigem SG (Drempel 2.00 m) + PD 12°, FH 9.54 m; steht so gebaut in unmittelbarer Nähe. Dieses wurde vom Bauamt abgelehnt, da das SG als 3. Geschoss angesehen wurde ; mittig, analog "reguläres" SG, wäre dagegen kein Problem gewesen. Das wollten unsere Bauherren aber nicht, da sie "mehr" Platz im DG benötigen. Gebaut wird aktuell ein II-Geschosser mit 1.10 m Drempel + SD und Dachterrasse: TH - 7.36, FH: 10.575 (Anlage). Ein solches DG ist, nach all den Jahren, eine Premiere für uns
**Ergänzung: wäre regulär nach Bebauungsplan gebaut worden, hätte sich - mit einer DN von 40° - ein Drempel von 0,75 m ergeben.
Im Gespräch mit den Sachbearbeiterinnen der verschiedenen Bauämter muß man immer auf Kompromisse eingerichtet sein. Im Großen & Ganzen konnten aber bislang immer beide Parteien mit den Lösungen leben. Deshalb gehe ich davon aus, daß es stets darauf ankommt, wie wir den Mitarbeiterinnen an den genehmigenden Positionen begegnen und nicht das Unmögliche verlangen; ist mit dem FA auch nicht anders
Liebe Grüsse, Bauexperte