Bauantrag Abweichende Dachneigung

4,60 Stern(e) 5 Votes
M

Millerj2988

Hallo zusammen

Ich und meine Frau haben ein Grundstück gekauft und sind dabei eine Baugenehmigung nach unseren Vorstellungen durchzusetzen. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. das einzigste was es gibt ist eine Satzung die Dachneigung und Dachform Regelt. unsere Pläne weichen im Bereich der Dachneigung von der Satzung ab. In der Satzung wird gefordert eine Dachneigung (Satteldach) von 50°-55° unsere Vorstellungen weichen ab auf 38°.
das Nachbarhaus (Selbe Bau Zone) hat eine Dachneigung von ebenfalls 38° und wurde vor der Satzung 2012 Gebaut.
In der Satzung lautet es:
"Im Wege der Ausnahme sind bei Gebäudeanbauten und bereits abweichende Dachbeständen andere Dachneigungen und Dachformen zulässig.

Ich als Leihe verstehe: wenn es bereits ein Haus mit einer Dachneigung 38° in der Bauzone gibt so ist dieses auch zulässig oder?

Danke im Voraus
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

sorry, aber Deine Einschätzung kann ich nicht teilen.

Ich würde die Satzung dahingehend interpretieren, dass nur bei einem Anbau an ein bestehendes Haus, das bereits eine von der Satzung abweichende Dachneigung hat, andere Dachneigungen bzw. Dachformen zulässig sind.

Meine Empfehlung wäre es in diesem Fall, den direkten Kontakt mit der zuständigen Baubehörde suchen und Eure Wünsche in einem persönlichen Gespräch auf den Tisch zu legen und um eine Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit zu bitten.
Mit diesem Vorgehen haben wir bei unserem Bauamt shr gute Erfahrungen gemacht - unser Bauplatz liegt in einem bestehenden Wohngebiet ohne Bebauungsplan, also kam dort §34 Baugesetzbuch zum Tragen.

Sollte die Baubehörde zu einem solchen Vorgespräch nicht bereit sein, bleibt Euch immer noch der Weg der Bauvoranfrage um zu klären, ob Eure Vorstellung genehmigungsfähig ist - dieser Weg ist dann immer noch günstiger, als eine Ablehnung der gesamten Planung zu riskieren.

Grüße,

Dirk
 
M

Millerj2988

Danke Dirk für die Schnelle Antwort
denke das deine Einschätzung leider richtig ist, werde mich mal beim Bauamt erkundigen
im schlimmsten fall wird es ein Haus mit einer Dachneigung von 50°
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

in unserem Fall hat das Bauamt wirklich sehr konstruktiv mit uns zusammengearbeitet.

Wir durften den Dachfirst um 90° drehen, den Kniestock deutlich erhöhen und auch sonst sehr individuelle Lösungen realisieren.

Fragt einfach mal nach, welche Möglichkeiten der Mitarbeiter des Bauamtes sieht - wenn das Nachbarhaus auch eine Dachneigung von 38° hat, sollte die Chance, dass Ihr eventuell auch so bauen dürft, nicht ganz unmöglich sein.

Ich drücke Euch die Daumen!

Grüße,

Dirk
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

nein, vorgeschrieben war herzlich wenig, da es für das Gebiet gar keinen Bebauungsplan gab - Bestand der Häuser überwiegend aus 1950 - 1955.

Allerdings hatte das "alte" Haus (haben wir abgerissen) einen Kniestock von rund 60 cm, ebenso wie die anderen alten Häuser drumherum.

Da aber in der Straße schon neuere Häuser, mit höherem Kniestock, stehen, konnten wir uns auch an diesen Gebäuden orientieren.

Trotz des höheren Kniestockes zählt unser Haus aber immer noch als 1,5 geschossiges Bauwerk.

Grüße,

Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Dach gibt es 782 Themen mit insgesamt 6573 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauantrag Abweichende Dachneigung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauamt fordert Freiflächengestaltungsplan für Einfamilienhaus - Erfahrungen? 27
2Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
3Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 12
4Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
5Einfamilienhaus, Eingeschossigkeit, Kniestock, Fenster OG 30
6Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! 27
7Braucht man die Bauabnahme vom Bauamt? 15
8Genehmigung Bauamt 10
9Haus mit Kniestock 75cm oder 2 Vollgeschosse bauen? Eure Meinung? 17
10Vollgeschoss oder mit Kniestock ? 20
11Firsthoch offener Raum ohne Kniestock 26
12Steigen die Kosten bei einem höheren Kniestock? 12
13Kniestock erhöhen - Traufhöhe überschreiten? 22

Oben