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Millerj2988
Hallo zusammen
Ich und meine Frau haben ein Grundstück gekauft und sind dabei eine Baugenehmigung nach unseren Vorstellungen durchzusetzen. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. das einzigste was es gibt ist eine Satzung die Dachneigung und Dachform Regelt. unsere Pläne weichen im Bereich der Dachneigung von der Satzung ab. In der Satzung wird gefordert eine Dachneigung (Satteldach) von 50°-55° unsere Vorstellungen weichen ab auf 38°.
das Nachbarhaus (Selbe Bau Zone) hat eine Dachneigung von ebenfalls 38° und wurde vor der Satzung 2012 Gebaut.
In der Satzung lautet es:
"Im Wege der Ausnahme sind bei Gebäudeanbauten und bereits abweichende Dachbeständen andere Dachneigungen und Dachformen zulässig.
Ich als Leihe verstehe: wenn es bereits ein Haus mit einer Dachneigung 38° in der Bauzone gibt so ist dieses auch zulässig oder?
Danke im Voraus
Ich und meine Frau haben ein Grundstück gekauft und sind dabei eine Baugenehmigung nach unseren Vorstellungen durchzusetzen. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. das einzigste was es gibt ist eine Satzung die Dachneigung und Dachform Regelt. unsere Pläne weichen im Bereich der Dachneigung von der Satzung ab. In der Satzung wird gefordert eine Dachneigung (Satteldach) von 50°-55° unsere Vorstellungen weichen ab auf 38°.
das Nachbarhaus (Selbe Bau Zone) hat eine Dachneigung von ebenfalls 38° und wurde vor der Satzung 2012 Gebaut.
In der Satzung lautet es:
"Im Wege der Ausnahme sind bei Gebäudeanbauten und bereits abweichende Dachbeständen andere Dachneigungen und Dachformen zulässig.
Ich als Leihe verstehe: wenn es bereits ein Haus mit einer Dachneigung 38° in der Bauzone gibt so ist dieses auch zulässig oder?
Danke im Voraus