Interpretation Bebauungsplan: Traufhöhe

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H

HB-NH2015

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Interpretation eines Bebauungsplan.

Was heisst "Traufhöhe: Bergseitig, 1-geschossig" ?

Das Grundstück hat etwas Hang.
Bedeutend Obenstehendes, dass man auf der Hangseite nur 1 Geschoss haben darf obwohl ansonsten im Bebauungsplan die Anzahl Vollgeschosse mit Max. 2 beziffert ist?

Wie soll das dann aussehen? Das EG an der Hangseite unter die Erde bauen damit nur noch das DG (bei uns mit 1,30m Kniestock geplant) oberirdisch zu sehen ist!?

Ansonsten sieht der Bebauungsplan für uns OK aus nur das mit der Traufhöhe macht mir Bauchschmerzen weil ich es auch nicht verstehe.

2 Vollgeschosse, keine Vorgaben zum Kniestock, Firsthöhe 10m, Dachneigung 30-48°, Grundflächenzahl von 0,3 und Geschossflächenzahl von 0,6

Danke
 
B

Bauexperte

Hallo,

Was heisst "Traufhöhe: Bergseitig, 1-geschossig" ?
Bedeutend Obenstehendes, dass man auf der Hangseite nur 1 Geschoss haben darf obwohl ansonsten im Bebauungsplan die Anzahl Vollgeschosse mit Max. 2 beziffert ist?
Ja.

Wie soll das dann aussehen? Das EG an der Hangseite unter die Erde bauen damit nur noch das DG (bei uns mit 1,30m Kniestock geplant) oberirdisch zu sehen ist!?
Auf der Hangseite liegt das Dach auf der EG-Decke auf, auf der abgewendeten Seite auf einem Drempel von 1.30 m oder auf der OG-Decke (vlt. mit etwas Drempel; je nachdem, von wo die FH gemessen wird).

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

Wie soll das dann aussehen? Das EG an der Hangseite unter die Erde bauen damit nur noch das DG (bei uns mit 1,30m Kniestock geplant) oberirdisch zu sehen ist!?

Ansonsten sieht der Bebauungsplan für uns OK aus nur das mit der Traufhöhe macht mir Bauchschmerzen weil ich es auch nicht verstehe.
Liest sich für mich, als ob Ihr Euch erst ein Haus ausgesucht habt - jetzt das Grundstück?
Was sagt denn der Architekt bzw der Planer des Bauunternehmens bezüglich des B-Plans?
Oder ist alles noch in der vagen Planung, und gibt es (noch) keine Ansprechpartner?
 
H

HB-NH2015

Es handelt sich hierbei nicht um unser Wunschgrundstück sondern um einen Plan B den ich gerade anfange zu durchdenken.

Fürs Wunschgrundstück gibts einen Vorvertrag mit entsprechendem Rücktrittsrecht bei einem Fertighausanbieter.
Diesen werde ich auch mit Plan B konfrontieren wenn ich das Ganze ein wenig vorbereitet habe bzw. den Bebauungsplan selbst verstanden habe.

Auf der Hangseite liegt das Dach auf der EG-Decke auf, auf der abgewendeten Seite auf einem Drempel von 1.30 m oder auf der OG-Decke (vlt. mit etwas Drempel; je nachdem, von wo die FH gemessen wird).
FH laut Bebauungsplan: "an keiner Stelle mehr als 10m über vorhandenem Gelände"

Aber das bestätigt doch meine Befürchtungen auf diesem Grundstück nicht so bauen zu können wie ich mir das vorgestellt habe :-(
2 Geschossig mit 1,30m Kniestock im OG, ohne Keller und beide Geschosse über der Erde.

Muss wirklich mal hinfahren ob die anderen auch alle nur 1geschossig auf Hangseite gebaut haben. Hab ich bisher nie darauf geachtet beim Vorbeifahren.

Das EG halbseitig (der Hang liegt rechts wenn man vor dem Haus stünde) unter die Erde zu ziehen kann ich mir nicht vorstellen und nichts anderes fordert dann ja wohl der Bebauungsplan.
Sehen wir mal von der Tageslichtsituation in den betroffenen Gebäuden ab stell ich mir das mit dem anvisierten Fertighaus auch schwierig vor. Ich glaub nicht dass die Holzwände in den Hang rein Bauen...


Also noch mehr aufs Wunschgrundstück hoffen....
 
H

HB-NH2015

"Traufhöhe: Bergseitig, 1-geschossig"

Könnten wir ganz normal mit 1m oder 1,30m Kniestock im DG bauen (dann eigentlich 2. Vollgeschoss) wenn wir es schaffen durch Erker/Anbauten im EG das Verhältnis der Fläche im DG >2,30m Höhe unter 75% der dann durch Anbauten erweiterten EG-Fläche zu drücken?

Sicher muss man das im Detail ausrechnen aber so ganz grob komme ich bei den Überlegungen auf 12-16qm mehr die das EG bräuchte um dieses Verhältnis ohne Änderungen am DG unter 75% zu bekommen.
Klar kostet das auch Geld aber so ein ausgelagerter Hauswirtschaftsraum und ein Wohnzimmererker ist zumindest kein verschenktes Geld; im Vergleich z.B. zu "null" Kniestock in einem vom Gesamtgrundriss größeren teureren Hausmodel auszugleichen.und Drempelwänden innen um eine Bewohnbarkeit herzustellen.

Ist im Detail sicher dann ein Rechenexempel, auch in Verbindung mit der Grundflächenzahl (0,3) in Bezug aufs gesamte Bauvorhaben, aber es wäre so theoretisch möglich 2geschossig zu bauen!?

Diese Überlegungen sind auch ein bisschen Henne-Ei.
Denn selbst wenn es mit dem Wunschgrundstück nichts wird, welches diese Bebauungsplan Probleme nicht hat...aber andere.. dann bleibt trotzdem noch dass der Architekt (Fertighausanbieter) uns ja erst in einer Phase berät wo wir den Vorbehalt bereits ausgeräumt haben. Und um den auszuräumen müssten wir uns Grundstück Plan B unter den Nagel reissen (= von den Eltern überschreiben lassen -> bereits Notarkosten)
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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