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HB-NH2015
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Interpretation eines Bebauungsplan.
Was heisst "Traufhöhe: Bergseitig, 1-geschossig" ?
Das Grundstück hat etwas Hang.
Bedeutend Obenstehendes, dass man auf der Hangseite nur 1 Geschoss haben darf obwohl ansonsten im Bebauungsplan die Anzahl Vollgeschosse mit Max. 2 beziffert ist?
Wie soll das dann aussehen? Das EG an der Hangseite unter die Erde bauen damit nur noch das DG (bei uns mit 1,30m Kniestock geplant) oberirdisch zu sehen ist!?
Ansonsten sieht der Bebauungsplan für uns OK aus nur das mit der Traufhöhe macht mir Bauchschmerzen weil ich es auch nicht verstehe.
2 Vollgeschosse, keine Vorgaben zum Kniestock, Firsthöhe 10m, Dachneigung 30-48°, Grundflächenzahl von 0,3 und Geschossflächenzahl von 0,6
Danke
Ich habe eine Frage zur Interpretation eines Bebauungsplan.
Was heisst "Traufhöhe: Bergseitig, 1-geschossig" ?
Das Grundstück hat etwas Hang.
Bedeutend Obenstehendes, dass man auf der Hangseite nur 1 Geschoss haben darf obwohl ansonsten im Bebauungsplan die Anzahl Vollgeschosse mit Max. 2 beziffert ist?
Wie soll das dann aussehen? Das EG an der Hangseite unter die Erde bauen damit nur noch das DG (bei uns mit 1,30m Kniestock geplant) oberirdisch zu sehen ist!?
Ansonsten sieht der Bebauungsplan für uns OK aus nur das mit der Traufhöhe macht mir Bauchschmerzen weil ich es auch nicht verstehe.
2 Vollgeschosse, keine Vorgaben zum Kniestock, Firsthöhe 10m, Dachneigung 30-48°, Grundflächenzahl von 0,3 und Geschossflächenzahl von 0,6
Danke